Januar 2026

Reform des Switch-Verfahrens

Eine Reform des Switch-Verfahrens ist gesundheitspolitisch notwendig. Pharma Deutschland setzt sich für ein transparentes, rechtssicheres und effizientes Verfahren ein, um verschreibungspflichtige Arzneimittel in rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel zu überführen. Ein modernes Switch-Verfahren stärkt die Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten, entlastet Arztpraxen sowie Krankenkassen und schafft Freiräume im solidarisch finanzierten Gesundheitssystem. Gleichzeitig fördert es Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und den Apothekenstandort Deutschland. Jetzt informieren, warum der Switch ein wichtiger Hebel für strukturelle Reformen im Gesundheitswesen ist.

Modernisierung des Switch-Verfahrens: Transparenz, Sicherheit und bessere Selbstmedikation

Pharma Deutschland fordert:

  • Verfahrensverbesserung hinsichtlich der Entlassung von Wirkstoffen aus der Verschreibungspflicht in die Apothekenpflicht (Switch-Verfahren) durch die Möglichkeit, justiziable Anträge auf Produktebene zu stellen (dies ist in den meisten Mitgliedstaaten der EU längst üblich).
  • Stärkung der Position des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Switch-Verfahren, durch entsprechendes Antragsverfahren.
  • Verlässliche Informationsangebote schaffen, um Menschen bei der Selbstmedikation zu unterstützen.
  • Finanzielle Unterstützung von Menschen mit niedrigen Einkommen, um Selbstmedikation weitgehend einkommensunabhängig möglich zu machen.

Stärkung des Switch-Verfahrens für ein stabiles Gesundheitssystem und mehr Eigenverantwortung

Voraussetzung für ein stabiles Gesundheitssystem durch so viel Eigenverantwortung wie möglich und so viel Fürsorge wie nötig, ist die Entwicklung und Anwendung innovativer apothekenpflichtiger Arzneimittel durch Stärkung des Verfahrens zur Entlassung von Arzneimitteln aus der Verschreibungspflicht (Switch-Verfahren).

Milliarden sparen durch mehr Selbstmedikation: Warum Deutschland ein modernes Switch-Verfahren braucht

Selbstmedikation ist ein bedeutender Faktor für eine qualitativ hochwertige, umfassende und nachhaltige Gesundheitsversorgung jedes Einzelnen. Aber auch für das Gesundheitssystem ist Selbstmedikation unverzichtbar. Zwei von drei in einer Apotheke abgegebenen Packungen sind rezeptfreie Produkte. Bereits heute werden mit Selbstmedikation 134 Mio. Stunden ärztlicher Arbeitszeit eingespart, GKV-Ressourcen im Wert von 16 Mrd. Euro freigesetzt und 4,8 Mrd. Euro volkswirtschaftliche Produktivitätsverluste vermieden. Ein Euro, der für Selbstmedikation ausgegeben wird, spart jeweils gut 14 Euro für die GKV und 4 Euro für die Volkswirtschaft. Sogenannte Switches bilden dafür einen wichtigen Hebel. Sie allein bergen ein Potenzial von bis zu 1,4 Mrd. Euro.

Bei jährlich rund 100 Millionen Arztkontakten zur Behandlung geringfügiger Gesundheitsstörungen könnte eine verantwortungsvolle Ausweitung der Selbstmedikation durch weitere Switches sowohl den Interessen der Patientinnen und Patienten nach einem niedrigschwelligen Zugang zu wirksamen und sicheren Arzneimitteln in der Behandlung geringfügiger Gesundheitsstörungen als auch der Effizienz des Gesundheitssystems in Deutschland dienen. Außerdem sind viele Wirkstoffe in anderen Ländern bereits verschreibungsfrei erhältlich, während sie in Deutschland weiterhin nur mit nach ärztlicher Verschreibung zu erhalten sind.

Jedoch ist das deutsche Verfahren zur Entlassung von Produkten aus der Verschreibungspflicht in die Apothekenpflicht (das sog. „Switch“-Verfahren) außerordentlich komplex und sieht die Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren vor. U.a. sind neben den antragstellenden Unternehmen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht, die Bundesministerien für Gesundheit sowie Wirtschaft sowie der Bundesrat und dessen Gesundheitsausschuss beteiligt.Das bisherige bürokratische und langwierige Verfahren macht es Unternehmen schwer, in die Entwicklung innovativer rezeptfreier Präparate und OTC-Switches zu investieren. Das Verfahren ist nicht justiziabel und sollte daher dringend modernisiert, vereinfacht und attraktiver ausgestaltet werden.

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