März 2026

Pharmakovigilanz: Wie wir Arzneimittel sicher halten

Früherkennung, Bewertung und Prävention von Risiken – welche Rolle die Arzneimittelsicherheit im Alltag von Patientinnen, Ärzten und Unternehmen spielt.

Arzneimittel sind aus der modernen Medizin nicht wegzudenken – gleichzeitig können sie Nebenwirkungen und Risiken mit sich bringen. Pharmakovigilanz sorgt dafür, dass diese Risiken früh erkannt, sorgfältig bewertet und konsequent minimiert werden. In unserem Fragen-und-Antworten-Bereich erklären wir, wie das System der Arzneimittelsicherheit funktioniert, welche Verantwortung pharmazeutische Unternehmen und Behörden tragen und warum Meldungen aus der Praxis so wichtig sind, um Therapien sicherer zu machen.

Was ist Pharmakovigilanz?

Pharmakovigilanz ist die Wissenschaft und Gesamtheit der Aktivitäten, die der Entdeckung, Beurteilung, dem Verständnis und der Vorbeugung von Nebenwirkungen oder anderen arzneimittelbezogenen Problemen dienen; sie umfasst also nicht nur das Melden von unerwünschten Arzneimittelwirkungen, sondern auch die systematische Auswertung dieser Daten, das Ableiten von Maßnahmen zur Risikominimierung, die Prävention von Therapiefehlern und die Bereitstellung valider Arzneimittelinformationen, um eine möglichst rationale und sichere Arzneimitteltherapie in der Versorgungspraxis zu gewährleisten.

Warum ist Pharmakovigilanz wichtig?

Pharmakovigilanz ist zentral für den Patientenschutz, weil im Rahmen klinischer Prüfungen vor der Zulassung das einbezogene Patientenkollektiv bestimmten Kriterien (Ein- und Ausschlusskriterien) entspricht. Nach der Zulassung dienen die Daten der Pharmakovigilanz dazu, die Vorhersagen und Annahmen aus den Zulassungsstudien zu belegen und die Zulassung ggf. anzupassen, indem neue Informationen zu Neben- oder Wechselwirkungen bis hin zu Kontraindikationen hinzugefügt werden. Im schlimmsten Falle können Nebenwirkungen zum Beispiel zu arzneimittelbedingten Krankenhausaufnahmen führen, wobei ein erheblicher Teil dieser Ereignisse als vermeidbar gilt. Studien zeigen, dass je nach Setting etwa 3 bis 12 Prozent der Krankenhauseinweisungen auf Arzneimittel zurückgehen, ein großer Teil davon durch dosisabhängige, vorhersehbare Reaktionen oder Medikationsfehler ausgelöst werden und damit durch strukturierte Pharmakovigilanzsysteme, sorgfältige Überwachung und optimiertes Risikomanagement reduziert werden könnten, was die Therapiesicherheit erhöht und gleichzeitig das Vertrauen in Arzneimittel stärkt.

Was sind unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)?

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen auf ein Arzneimittel, die auch bei korrekter Anwendung auftreten können, und sie werden in der Praxis nach ihrer Häufigkeit (sehr häufig, häufig, gelegentlich, selten, sehr selten), ihrem Schweregrad (nicht-schwerwiegend bis lebensbedrohlich), ihrem zeitlichen Auftreten (früh, verzögert, Spätfolgen) sowie nach Dosisabhängigkeit und Erwartbarkeit eingeteilt, was die Grundlage dafür bildet, wie Risiken in Fach– und Gebrauchsinformationen kommuniziert, wie Patienten aufgeklärt und wie Nutzen-Risiko-Bilanzen von Arzneimitteln im Rahmen der Pharmakovigilanz regelmäßig neu bewertet werden.

Welche Meldepflichten haben pharmazeutische Unternehmer?

Zulassungsinhaber sind verpflichtet, ein funktionierendes Pharmakovigilanz-System zu betreiben und über dieses System alle ihnen bekannt gewordenen Nebenwirkungen zu dokumentieren. Dies beinhaltet zum einen die Sammlung und Meldung von Einzelfallberichten unerwünschter Arzneimittelwirkungen, und zum anderen die summarische Auswertung dieser Verdachtsfälle sowie aller anderen verfügbaren Informationen in periodischen Abständen. Schwerwiegende Verdachtsfälle aus aller Welt sind innerhalb von 15 Tagen und nicht-schwerwiegende Fälle aus der EU innerhalb von 90 Tagen elektronisch an die zuständigen Behörden und ihre Datenbanken zu melden. In größeren Abständen sind zudem periodische Sicherheitsberichte (PSURs) einzureichen, in denen alle verfügbaren Sicherheitsdaten zusammengefasst, die aktuelle Nutzen-Risiko-Bewertung dargestellt und dargelegt wird, ob sich neue Risiken abzeichnen oder bestehende Risiken verändern, womit Unternehmen einen aktiven Beitrag zur kontinuierlichen Überwachung ihrer Produkte leisten.

Was ist das Pharmakovigilanz-System?

Ein Pharmakovigilanz-System ist die Gesamtheit strukturierter Maßnahmen, Prozesse, Ressourcen und IT-Lösungen, die ein Zulassungsinhaber betreibt, um systematisch Daten zur Sicherheit seiner Arzneimittel zu sammeln, wissenschaftlich auszuwerten, Maßnahmen zur Risikominimierung zu identifizieren und umzusetzen sowie die regulatorischen Melde- und Berichtspflichten zu erfüllen; rechtlich ist der Inhaber der Zulassung ausdrücklich verpflichtet, ein solches System einzurichten und zu betreiben, es regelmäßig zu überprüfen und durch Audits sicherzustellen, dass es effektiv ist, denn nur so können Signale früh erkannt und das Nutzen-Risiko-Verhältnis eines Arzneimittels über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg aktiv gesteuert werden.

Was ist die Pharmakovigilanz-Stammdokumentation (PSMF)?

Die Pharmakovigilanz-Stammdokumentation, auch als Pharmacovigilance System Master File (PSMF) bezeichnet, ist ein zentrales, strukturiertes Dokument, in dem ein Unternehmen sein gesamtes Pharmakovigilanz-System detailliert beschreibt – von der Organisation, den Zuständigkeiten (einschließlich Qualified Person responsible for Pharmacovigilance, QPPV), Prozessen und Standardverfahrensanweisungen (SOPs) über die eingesetzten IT-Systeme und Datenbanken bis hin zu Qualitätssicherungsmaßnahmen und relevanten Verträgen mit Dienstleistern – und das beim Zulassungsinhaber verfügbar sein muss, auf behördliche Anfrage innerhalb kurzer Frist vorzulegen ist und damit für Behörden eine Art „systemischer Blick“ auf die tatsächliche Implementierung der Pharmakovigilanz im Unternehmen bietet.

Was ist ein Risikomanagement-Plan (RMP)?

Ein Risikomanagement-Plan ist ein Arzneimittel-spezifisches Dokument, in dem das Sicherheitsprofil eines Präparats beschrieben, identifizierte und potenzielle Risiken systematisch aufgeführt, geplante und laufende Aktivitäten zur weiteren Charakterisierung dieser Risiken sowie konkrete Maßnahmen zur Risikominimierung (z.B. Schulungsmaterial, Checklisten, zusätzliche Warnhinweise, Register oder Anwendungsbeschränkungen) dargestellt werden und das von den Behörden entweder bereits bei Zulassung oder nachträglich als Auflage verlangt wird, um sicherzustellen, dass insbesondere bei neuen oder besonders risikobehafteten Wirkstoffen Risiken proaktiv gemanagt statt nur reaktiv beobachtet werden.

Was ist das PRAC und welche Rolle spielt es?

Das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) ist das Expertengremium, das für die wissenschaftliche Bewertung von Arzneimittel-Sicherheitsfragen auf EU-Ebene zuständig ist und Signale, Sicherheitsdaten, Risikomanagement-Pläne, PSURs sowie Referral-Verfahren bewertet, Empfehlungen zu Zulassungsänderungen oder Risikominimierungsmaßnahmen erarbeitet und damit maßgeblich dazu beiträgt, dass Entscheidungen über das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Arzneimitteln auf einer breiten, unionsweit abgestimmten wissenschaftlichen Grundlage getroffen werden.

Was sind Referral-Verfahren?

Referral-Verfahren sind europaweite Schieds- und Bewertungsverfahren, die eingeleitet werden, wenn sich Sicherheitsbedenken oder Divergenzen zwischen Mitgliedstaaten zur Bewertung eines Arzneimittels ergeben und deshalb eine einheitliche Entscheidung auf EU-Ebene notwendig ist; je nach Rechtsgrundlage (z.B. Artikel 31 oder 107i der Richtlinie 2001/83/EG) prüft das PRAC die vorliegenden Daten, erarbeitet eine Empfehlung, die anschließend von den zuständigen Gremien bestätigt und durch nationale Behörden umgesetzt wird, was in der Praxis zu Maßnahmen wie Anpassungen der informierenden Texte, Warnhinweisen, Einschränkungen von Indikationen oder in seltenen Fällen zur Aussetzung oder zum Widerruf einer Zulassung führen kann.

Was ist ein Stufenplanbeauftragter?

Der Stufenplanbeauftragte ist die vom pharmazeutischen Unternehmer in Deutschland benannte qualifizierte Person, die als zentraler Ansprechpartner für Arzneimittelrisiken sowohl gegenüber den zuständigen Behörden in Deutschland fungiert, als auch innerhalb des Unternehmens die Sammlung und Bewertung von Risikomeldungen koordiniert, die Einhaltung der Meldepflichten überwacht und die Umsetzung behördlich geforderter Maßnahmen unterstützt; er muss in der EU ansässig sein, eine entsprechende Sachkenntnis besitzen, organisatorisch von Vertrieb und Marketing unabhängig sein und trägt in Deutschland eine besondere Verantwortung, weil er in Stufenplanverfahren eng in die Risikoanalyse und ‑kommunikation eingebunden ist. Für die Erfüllung seiner Aufgaben haftet der Stufenplanbeauftragte persönlich. 

Was ist der Stufenplan nach §63 AMG?

Der Stufenplan nach §63 AMG ist eine verwaltungsrechtliche Struktur zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken, in der festgelegt ist, wie Bundesoberbehörden, Länderbehörden und andere Institutionen bei Verdacht auf Arzneimittelrisiken zusammenarbeiten, welche Informationen wie gesammelt werden, wie zwischen verschiedenen Gefahrenstufen (z.B. bloßer Verdacht versus bestätigte Risiken) unterschieden wird und welche behördlichen Maßnahmen – von Auflagen über Textänderungen bis hin zu Rückrufen – in welcher Konstellation einzuleiten sind, sodass ein einheitliches und transparentes Vorgehen im Sinne der öffentlichen Gesundheit gewährleistet wird. Ein Stufenplanverfahren findet auf nationaler Ebene in Deutschland statt, wohingegen die europäische Maßnahme die Einleitung eines Referral-Verfahrens nach Art. 31 der Richtlinie 2001/83/EG wäre.

Was ist die QPPV (Qualified Person responsible for Pharmacovigilance)?

Die QPPV ist die EU-weit verantwortliche, entsprechend qualifizierte Person für Pharmakovigilanz eines Zulassungsinhabers, die sicherstellen muss, dass das Pharmakovigilanz-System des Unternehmens ordnungsgemäß funktioniert, dass alle Sicherheitsdaten zu den Produkten des Unternehmens überwacht und bewertet werden und dass Verpflichtungen aus Risikomanagement-Plänen, Post-Authorisation-Safety-Studies und behördlichen Auflagen erfüllt werden; sie hat einen Überblick über das gesamte Sicherheitsprofil aller Produkte des Unternehmens, muss im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sein und steht damit im Zentrum der europäischen Verantwortungskette für Arzneimittelsicherheit. Eine QPPV kann gleichzeitig auch Stufenplanbeauftragter sein, muss es aber nicht, sofern es noch eine weitere benannte Person in der Rolle des Stufenplanbeauftragten gibt. 

Was passiert bei Verstößen gegen Pharmakovigilanz-Pflichten?

Bei Verstößen gegen Pharmakovigilanz-Pflichten drohen Zulassungsinhabern neben aufsichts- und haftungsrechtlichen Konsequenzen insbesondere ordnungswidrigkeits- und strafrechtliche Folgen, da das Arzneimittelgesetz die Einrichtung eines Pharmakovigilanz-Systems, die Führung eines PSMF, die fristgerechte Meldung von Verdachtsfällen von Arzneimittelnebenwirkungen sowie die Umsetzung notwendiger Risikominimierungsmaßnahmen ausdrücklich vorschreibt und Verstöße – etwa das Unterlassen von Meldungen oder das Nicht-Betreiben eines Systems – als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern, in gravierenden Fällen bis hin zum Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel, auch als Straftaten mit Freiheits- oder Geldstrafen sanktioniert werden können. Der Stufenplanbeauftragte haftet zudem für die Erfüllung der ihm vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben persönlich.

Was sind Nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsstudien (NIS)?

Nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsstudien, häufig als Post-Authorisation Safety Studies (PASS) angelegt, sind Beobachtungsstudien unter Alltagsbedingungen, in denen die Verordnungspraxis nicht durch das Studiendesign beeinflusst wird und die dazu dienen, Sicherheitsaspekte eines Arzneimittels im Routineeinsatz – etwa seltene Nebenwirkungen, spezielle Risikogruppen oder Medikationsfehler – besser zu charakterisieren; sie unterliegen in Deutschland besonderen Transparenz- und Anzeigepflichten, dürfen nicht primär Marketingzwecken dienen und sind ein wichtiges Instrument, um die im Rahmen von Zulassungsstudien gewonnenen Erkenntnisse zur Sicherheit im realen Versorgungskontext zu ergänzen. NIS können auch behördlich beauflagt werden oder Teil von Risikominimierungsmaßnahmen sein. 

Was sind Rote-Hand-Briefe?

Rote-Hand-Briefe, im Englischen als Direct Healthcare Professional Communication (DHPC) bezeichnet, sind Rundschreiben, die die heilberuflichen Fachkreise über wichtige neue Arzneimittelrisiken, Qualitätsmängel oder weitere wichtige Informationen benachrichtigen. Damit Mitarbeiter aus den Heilberufen nicht unterschiedliche Texte von verschiedenen Anbietern von gleichen Wirkstoffen erhalten, ist es den Bundesoberbehörden daran gelegen, dass nur eine Version eines Rote-Hand-Briefs versendet wird. In Abstimmung mit den Behörden bietet Pharma Deutschland daher in Kooperation mit BPI und vfa die Koordinierung von Rote-Hand-Briefen an, um damit den Aufwand für Zulassungsinhaber zu minimieren und gleichzeitig eine schnelle Kommunikation von sicherheitsrelevanten Informationen zu ermöglichen.

Wie werden Pharmakovigilanz-Inspektionen durchgeführt?

Pharmakovigilanz-Inspektionen sind systematische behördliche Prüfungen, bei denen in Unternehmen die Organisation, Prozesse und Dokumentation des Pharmakovigilanz-Systems – einschließlich PSMF, Meldewege, Signalmanagement, PSUR-Erstellung und Einreichung, Aktualisierungen von Produktinformationen, Schulungen zur Pharmakovigilanz bzw. zur Weiterleitung von Nebenwirkungsmeldungen an die Abteilung Pharmakovigilanz innerhalb eins Unternehmens und vertragliche Regelungen mit Dienstleistern – vor Ort oder remote kontrolliert werden, um zu beurteilen, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Sicherheitsinformationen korrekt, vollständig und fristgerecht verarbeitet werden, wobei festgestellte Defizite in Form von Abweichungen dokumentiert, Fristen zur Behebung gesetzt und bei gravierenden Mängeln auch weitergehende aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden können.

 

Weiterführende Informationen zur Pharmakovigilanz

Für interessierte Bürgerinnen und Bürger

 

Für Fachkreise (Ärzt:innen, Apotheker:innen, PV/Regulatory)

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