Pharma Deutschland fordert:
Die Maßnahmen zielen darauf ab, dass alle betroffenen Unternehmen künftig zentrale Schutzmaßnahmen für die Cybersicherheit einführen. Dazu gehören unter anderem Risikoanalysen, Notfallpläne, Backup-Konzepte und Verschlüsselungslösungen, deren Umfang sich an der jeweiligen Bedeutung der Einrichtung orientiert.
Zudem soll das Meldeverfahren bei Cyberangriffen in ein gestuftes System überführt werden: Zunächst ist eine kurze Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden vorgesehen, gefolgt von einem Zwischenstand nach 72 Stunden und einem abschließenden Bericht innerhalb eines Monats.
Darüber hinaus wird die Rolle des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gestärkt, indem die Behörde zusätzliche Befugnisse für Aufsicht und Durchsetzung erhält. Bei schwerwiegenden Verstößen können künftig Bußgelder verhängt werden, die sich am Jahresumsatz der Unternehmen orientieren.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung wird die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) in deutsches Recht umsetzen. Diese Umsetzung hätte bereits bis zum Oktober 2024 erfolgen müssen, scheiterte jedoch aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen des Bundestages aufgrund des Scheiterns der früheren Regierungskoalition.