Aus Sicht von Pharma Deutschland greifen viele dieser Maßnahmen tief in den pharmazeutischen Markt ein und bergen Risiken für Innovation, Versorgungssicherheit und Patientenzugang. In unserem FAQ erläutern wir, was die Kommission vorschlägt, wie wir die Vorschläge bewerten – und welche Folgen Patientinnen und Patienten erwarten könnten.
Die Kommission schlägt vor, das seit 2017 bestehende Verbot apothekenbezogener Ausschreibungen für Zytostatika aufzuheben und zur früheren Regelung zurückzukehren. Krankenkassen könnten dann wieder einzelne „Vertragsapotheken“ auswählen, die onkologische Praxen zu vertraglich festgelegten Preisen mit Zytostatika-Zubereitungen beliefern. Die pharmazeutische Industrie erinnert daran, dass solche Ausschreibungen in der Vergangenheit zu Versorgungsschwierigkeiten, komplexen Abrechnungsprozessen und einer starken Marktkonzentration geführt haben. Für Krebspatientinnen und ‑patienten kann dies instabile Lieferketten, längere Wege und Verzögerungen bei einer ohnehin sensiblen Therapie bedeuten.
Die Finanzkommission schlägt vor, die Preisfindung für Schutzimpfungen zu verschärfen, etwa durch Preismoratorium, Rabattverträge, Verhandlungen von Erstattungsbeträgen und Anwendung des Herstellerabschlags. Ziel ist es, Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich zu erzielen. Aus Sicht der pharmazeutischen Industrie blendet dieser Ansatz aus, dass Impfstoffe mit hohen Forschungsaufwänden, Entwicklungsrisiken und komplexen Produktionsprozessen verbunden sind und dass Produktionsstandorte in Deutschland insbesondere mit Blick auf die globale Situation ein wichtiger Resilienzfaktor sind. Durch die Verhinderung von schweren Infektionskrankheiten sparen Impfungen bereits jetzt hohe Kosten für das Gesundheitssystem als auch für die Volkwirtschaft ein. Für die Bevölkerung führt ein zu starker Preisdruck langfristig zu Engpässen Es resultieren weniger Innovation im Impfbereich und einem schlechteren Zugang zu Schutzimpfungen und untergräbt damit das Ziel, die Impfquoten in Deutschland zu steigern. Im Generikamarkt ist dies bereits eingetreten, die Vorschläge würden zwangsläufig zu einem gleichen Resultat führen.
Im Bereich der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) schlägt die Kommission eine Streichung der Erprobungsregelung (vorläufige Listung) und den Ersatz durch ein „AMNOG Verfahren“ vor. Zudem soll die Erstattung von DiGA grundsätzlich erst nach Vereinbarung eines Vergütungsbetrages erfolgen. Das für DiGA geplante „AMNOG Verfahren“ soll u.a. beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verortet werden. Es soll eine zweite Verhandlungsserie aufgrund einer Kosten-Nutzen-Bewertung erfolgen. Mit der Maßnahme werden eingespielte Bewertungsverfahren vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf den G-BA verlagert, was eine erhebliche Bürokratiesteigerung des ohnehin regulatorisch überfrachteten Verfahrens bedeutet. Aus Sicht der industriellen Gesundheitswirtschaft droht mit der Einführung der Vorschläge ein deutlicher Innovations- und Markteintrittsengpass, weil mehr Vorleistungen und höhere Regulierungsrisiken anfallen. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das, dass digitale Angebote zur Unterstützung von Therapie und Selbstmanagement später, seltener und mit zusätzlichen finanziellen Hürden verfügbar sind.
Die Finanzkommission empfiehlt, Cannabisblüten nicht mehr zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erstatten und nur noch standardisierte Cannabisprodukte in den Leistungskatalog aufzunehmen. Begründet wird dies mit begrenzter Evidenz und der schwierig standardisierbaren Dosierung von Blüten. Die pharmazeutische Industrie unterstützt grundsätzlich das Ziel evidenzbasierter Therapien, warnt aber vor abrupten Leistungsausschlüssen ohne klar geregelte Übergänge und hinreichende Alternativen. Für Patientinnen und Patienten, die bislang auf Cannabisblüten eingestellt sind, drohen Therapieabbrüche oder finanzielle Mehrbelastungen, wenn sie künftig selbst zahlen oder auf andere, möglicherweise weniger gut verträgliche Alternativen umsteigen müssen.
Die Kommission stellt die Rückkehr zu einer konsequent einnahmeorientierten Ausgabenpolitik als übergreifendes Leitprinzip vor. Vergütungsanstiege in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – ausdrücklich auch im Arzneimittelbereich – sollen dauerhaft auf den niedrigeren Wert aus tatsächlicher Kostenentwicklung oder Grundlohnrate begrenzt werden, zeitweise sogar mit zusätzlichem Abschlag. Aus Sicht der pharmazeutischen Industrie birgt eine solche pauschale Deckelung die Gefahr, dass notwendiger medizinischer Fortschritt, neue Therapien und strukturelle Mehrbedarfe nicht ausreichend berücksichtigt werden. Für Patientinnen und Patienten führt dies zu einer Situation , in der zwar die Finanzen kurz- bis mittelfristig stabilisiert werden, Arzneimittel aber später oder gar nicht in die Regelversorgung gelangen und die Grundversorgung gefährdet wird.
Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) empfiehlt, homöopathische Leistungen vollständig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen – sowohl als Satzungsleistungen der Krankenkassen als auch in Selektivverträgen. Begründet wird dies damit, dass für homöopathische Arzneimittel kein belastbarer Wirksamkeitsnachweis im Sinne der evidenzbasierten Medizin vorliegt. Homöopathika sind in erster Linie im Selbstzahlermarkt nachgefragt werden und der erstattete Anteil ist vergleichsweise gering. Für Patientinnen und Patienten bedeutet der Vorschlag vor allem, dass eine bislang von einigen Kassen zusätzlich angebotene, freiwillige Leistung entfiele, während sich an der grundsätzlichen, privat finanzierten Nutzung homöopathischer Präparate wenig ändern würde.
Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) schlägt vor, die Orphan Drug Regelung (Orphan Drugs sind Arzneimittel für seltene Erkrankungen) abzuschaffen und Orphan-Arzneimittel künftig einer regulären Nutzenbewertung zu unterziehen, anstatt wie bisher einen Zusatznutzen zu fingieren. Damit würden höhere Evidenzanforderungen an Hersteller gestellt, die kaum zu erfüllen sind denn es müssten regelhaft Nachweise gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgelegt werden. Parallel ist nur eine eng begrenzte Ausnahmeregelung für „ultra seltene“ Krankheiten vorgesehen. Das widerspricht per se der Definition von “Orphan Drugs”:
Außerdem zu beachten ist, das mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Umsatzschwelle für ein vollumfängliches AMNOG Verfahren auf 30 Mio Euro pro Jahr abgesenkt wurde. Viele Orphan Drugs durchlaufen also bereits heute eine reguläre Nutzenbewertung. Aus Sicht der pharmazeutischen Industrie konterkariert der Vorschlag für eine gänzliche Abschaffung der nationalen Orphan Regelung die bisherigen Anreize, im Bereich seltener Erkrankungen zu forschen. Den für die Entwicklung von Orphan Drugs fehlt häufig grundlegendes Wissen über die molekularen Ursachen seltener Erkrankungen. Deshalb ist zunächst eine umfangreiche und kostenintensive Grundlagenforschung notwendig. Erst darauf aufbauend können therapeutische Ansätze, Wirkstoffe und geeignete Darreichungsformen identifiziert und getestet werden. Klinische Studien sind aufgrund der sehr kleinen Patientengruppen und ihrer weiten geografischen Verteilung besonders aufwendig. Die USA schufen bereits 1983 mit dem Orphan Drug Act verbesserte Rahmenbedingungen für die Forschung, Entwicklung und Vermarktung von Arzneimitteln für seltene Erkrankungen. Singapur folgte 1991, Japan 1993 und Australien 1998. Im Jahr 2000 wurden schließlich auch in Europa die rechtlichen Grundlagen für die Regulierung von Orphan Drugs eingeführt - mit dem erklärten Ziel, seltene Erkrankungen nicht zu vergessen.
Die Verschärfung der Orphan Drug Regelung wie von der Kommission vorgeschlagen unterläuft dieses Ziel. Für Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen kann das bedeuten, dass ihnen künftig weniger Behandlungsoptionen zur Verfügung stehen.
Die Kommission empfiehlt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) wirkstoffübergreifende Gruppen therapeutisch vergleichbarer, patentgeschützter Arzneimittel bildet und diese Grundlage für Selektivverträge der Krankenkassen wird. In der Praxis könnten Kassen damit eine bevorzugte Verordnung einzelner Präparate vertraglich festschreiben, auch wenn andere Wirkstoffe zugelassen und verfügbar sind. Aus Branchensicht ist das ein Systembruch, weil die bislang individuelle AMNOG‑Bewertung durch eine gruppenbezogene Rabattlogik überlagert würde und Kriterien wie Therapiereihenfolge, Wechselwirkungen, Nebenwirkungen etc. nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Die für Patientinnen und Patienten häufig so wichtige Therapievielfalt wird eingeschränkt. Nicht mehr die medizinisch am besten passende Therapie steht im Vordergrund, sondern das jeweils günstigste Vertragsprodukt einer Krankenkasse oder erhebliche Genehmigungs- und Bürokratieprozesse, falls davon abgewichen werden soll.
Die Finanzkommission will die bestehenden Preis‑Mengen‑Regelungen gesetzlich schärfen, indem im Sozialgesetzbuch feste Umsatzschwellen und Mindestrabatte verankert werden: Ab 100 Millionen Euro Umsatz je weiteres 100‑Millionen‑Segment ein Rabatt von mindestens 2 Prozent, ab 500 Millionen Euro ein Maximalrabatt von 10 Prozent. Dieser Mechanismus würde automatisch greifen, unabhängig von Besonderheiten des Einzelfalls oder der Versorgungssituation. Preis-Mengen-Regelungen sind bereits jetzt Bestandteil jeder Verhandlung zwischen den Herstellern und der Spitzenorganisation der Krankenkassen. Aus Sicht der pharmazeutischen Industrie reduziert der Vorschlag den Spielraum, den tatsächlichen Zusatznutzen und besondere Patientengruppen angemessen zu berücksichtigen. Ein gesetzlich festgelegter, automatischer Preisabschlag würde das derzeitige System einer nutzenbasierten Preisfindung weiter entwerten. Damit würden sich die Rahmenbedingungen für innovative Arzneimittel in Deutschland verschlechtern. Angemessene Rahmenbedingungen sind notwendig, um den frühen Zugang zu innovativen Therapien in Deutschland weiterhin auf einem hohen Niveau zu halten damit sinnvolle Therapieverbesserungen frühzeitig bei Patientinnen und Patienten ankommen
Die Finanzkommission schlägt vor, den Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel im Jahr 2027 von 7 auf 14 Prozent zu erhöhen und ab 2028 dynamisch auszugestalten. Dafür sollen die Ausgaben für diese Arzneimittel an die beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt werden. Damit entsteht faktisch ein Budget für Hersteller. Der Abschlag für den Hersteller würde jährlich auf Basis von Vergangenheitsdaten neu berechnet und könnte daher deutlich schwanken.
Der Vorschlag steht im Widerspruch zum Ziel der Bundesregierung, Forschung und Entwicklung im Bereich innovativer Arzneimittel in Deutschland zu stärken. Eine Preisfindung für Innovationen folgt nicht der Logik eines Budgets, da der Nutzen neuer Therapieansätze erheblich über dem liegen kann, was ein Budgetrahmen abbildet. Bahnbrechende Entwicklungen wie CAR‑T‑Zelltherapien wären unter einer budgetorientierten Logik nicht entstanden oder eingeführt worden, weil finanzielle Grenzen statt medizinischem Fortschritt den Ausschlag gegeben hätten.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies langfristig, dass Innovationen seltener nach Deutschland kommen oder vom Markt verschwinden könnten. Dies führt zu einer schleichenden Rationierung innovativer Therapien.
Die Finanzkommission Gesundheit wurde im September 2025 von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzt. Ihr Auftrag ist es, Vorschläge zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen ab 2027 sowie in einem zweiten Schritt Empfehlungen für mittel- und langfristige Strukturreformen zu erarbeiten. Grundlage sind versorgungsnahe, evidenzbasierte und finanzpolitisch tragfähige Maßnahmen, die alle Leistungsbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung in den Blick nehmen.
Die Kommission besteht aus zehn unabhängigen Expertinnen und Experten aus Gesundheitsökonomie, Medizin, Public Health, Sozialrecht, Ethik und Prävention. Vorsitzender ist Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Gesundheitsökonomie), weitere Mitglieder kommen u. a. aus der Universitätsmedizin, der Versorgungsforschung und der Rechtswissenschaft. Die Kommission arbeitet politisch unabhängig, ist aber beim Bundesministerium für Gesundheit angesiedelt.
Der erste Bericht mit Vorschlägen für kurzfristige Finanzreformen wurde Ende März 2026 vorgelegt und dient der Bundesregierung als fachliche Grundlage für ein Spar- und Reformgesetz, das ab 2027 wirksam werden soll. Die Bundesregierung will die Empfehlungen nun prüfen, priorisieren und in einen Gesetzentwurf überführen, der anschließend im Bundestag beraten wird. Bis Ende 2026 soll die Kommission einen zweiten Bericht mit weitergehenden Strukturvorschlägen vorlegen. Für Patientinnen und Patienten ist wichtig: Es handelt sich bislang um Empfehlungen, die erst durch Gesetzgebungsverfahren verbindlich werden.