KARL ist eine EU-Richtlinie mit dem Ziel, die Wasserqualität in der EU durch strengere Vorgaben für die Abwasseraufbereitung zu verbessern. Ein wesentliches Element ist die Einführung der 4. Reinigungsstufe. Sie fördert zudem regelmäßiges Monitoring und das Verursacherprinzip bei der Kostentragung.
Mikroschadstoffe sind Schadstoffe, die in geringen Konzentrationen (ppm: parts per million / oder ppb: parts per billion) im Abwasser vorkommen und Gewässer belasten.
Mikroschadstoffe stammen aus einer Vielzahl von Produkten und Anwendungen. Neben Human- und Tierarzneimitteln sowie Körperpflegeprodukten werden in der wissenschaftlichen Literatur Pestizide, Biozide, Lebensmittelzusatzstoffe, Industriechemikalien, Flammschutzmittel, Weichmacher, Korrosionsschutzmittel, Haushaltschemikalien und weiter Sektoren als relevante Eintragsquellen genannt. Auch Regenwasserüberläufe werden als Quelle von Mikroschadstoffen angesehen.
Studien zu Mikroschadstoffen konzentrieren sich in der Regel auf spezifische und vorher ausgewählte Stoffe, sogenannte Target-Analysen. Dadurch kann jedoch nur ein Teilbereich der vorkommenden Spurenstoffe erfasst werden. Daher wird in der wissenschaftlichen Literatur die Notwendigkeit hervorgehoben, gezielte Analysen durch verdachtsbasierte und nicht zielgerichtete Verfahren zu ergänzen, um die tatsächliche Vielfalt und Komplexität der Belastung von Mikroschadstoffen abbilden zu können.
Das Verursacher Prinzip ist ein Grundsatz, nach dem die Verursacher von Umweltverschmutzungen für die Kosten der Beseitigung aufkommen sollen.
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bedeutet in diesem Kontext, dass die Hersteller von Human-Arzneimitteln und Kosmetischen Mitteln sich finanziell an den Kosten zur Einführung der 4. Klärstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen beteiligen.
Die EU-Kommission begründet die Kostenbeteiligung mit dem Verursacherprinzip. Sie argumentiert, dass diese beiden Sektoren für 92% der schädlichen Mikroverunreinigungen verantwortlich seien (66% Pharma, 26% Kosmetik).
Die Umsetzung von EPR-Systemen stellt Unternehmen vor Herausforderungen wie die Komplexität der Produktverantwortung über den gesamten Lebenszyklus, die Internalisierung der Kosten, Investitionen in neue Systeme und erhöhte Compliance-Anforderungen.
Beteiligte Akteure sind u.a. die EU-Kommission, die EU-Mitgliedstaaten, Umweltverbände (BUND, NABU, WWF), die Pharmaindustrie (Pharma Deutschland, BPI, vfa, ProGenerika), die chemische Industrie (VCI), Kläranlagenbetreiber (VKU, BDEW, DWA, AöW), sowie Deutscher Städte- und Gemeindebund.
KARL wurde im November 2024 vom Rat der EU angenommen. Die Umsetzung in nationales Recht durch die Mitgliedsstaaten steht noch aus.
KARL sieht die erweiterte Abwasserbehandlung (4. Reinigungsstufe), Monitoring & Messungen von Schadstoffen sowie die erweiterte Herstellerverantwortung vor.
Die Richtlinie verpflichtet zur regelmäßigen Überwachung und Berichterstattung über Schadstoffe im Abwasser und Klärschlamm.
Diskutiert werden die anteilige Kostenübernahme durch die Hersteller, ergänzende nationale Finanzierung, Förderprogramme und zinsverbilligte Darlehen.
Von den Betreibern der Kläranlagen und deren Verbänden wird insbesondere die Entscheidung begrüßt, den Bau und den Betrieb der Anlagen der Anlagen über die erweiterte Herstellerverantwortung zu finanzieren. Kritik gibt es an der bisher ungeregelten operativen Umsetzung und den knappen Fristen dafür.