Dezember 2025

Verzicht auf A1- Bescheinigungen

Bei Dienstreisen unter 5 Tagen oder für bestimmte Zwecke kann auf die A1‑Bescheinigung verzichtet werden – alternativ könnten Sozialversicherungskarte oder App als Nachweis dienen. Mehrfache parlamentarische Vorschläge, zuletzt 2023, zur Entlastung der Unternehmen wurden bislang zwar abgelehnt – doch Pharma Deutschland setzt sich weiterhin für pragmatische Lösungen ein.

Weniger Bürokratie bei A1-Bescheinigung für Kurzreisen

Für kurze Dienstreisen (<5 Tage) oder bestimmte Dienstzwecke sollte auf eine A1-Bescheinigung verzichtet wird. Alternativ könnte auch über eine andere Form des Nachweises (z.B. in Form einer Sozialversicherungskarte ähnlich dem Führerschein oder App) nachgedacht werden. Entsprechende Vorschläge zum Verzicht oder für Erleichterung für Unternehmen wurden mehrfach im EU-Parlament eingereicht, zuletzt 2023, jedoch wiederholt abgelehnt.

Zeitaufwand reduzieren – mehr Pragmatismus bei A1-Bescheinigung

Die Ausstellung einer A1-Bescheinigung kostet pro Reise 20–30 Minuten. Unternehmen fordern einfache und schnelle Lösungen, um den administrativen Aufwand zu senken.

Warum die A1-Bescheinigung für internationale Geschäftsreisen wichtig ist

Viele Unternehmen sind heute international verflochten, mit Tochter- oder Partnerunternehmen europa- und weltweit. Dies bedingt intensive Reisetätigkeiten zu Niederlassungen zwecks Meetings, Konferenzen, Lieferanten- und Kundenbesuchen. Gleiches gilt auch für Verbände, Vereine und andere Institutionen wie Forschungseinrichtungen, Behörden etc. Die A1-Bescheinigung (nach EU-Verordnung Nr. 883/2004) ist eine Bestätigung seitens der Sozialversicherung, dass der beruflich Reisende in seinem Heimatland sozialversichert ist. Sie muss vor Antritt jeder Reise ins europäische Ausland beantragt und während der Reise mitgeführt werden. Und das bei jeder Reise, auch bei lediglich eintägigen Besuchen ohne Übernachtung.

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