Für kurze Dienstreisen (<5 Tage) oder bestimmte Dienstzwecke sollte auf eine A1-Bescheinigung verzichtet wird. Alternativ könnte auch über eine andere Form des Nachweises (z.B. in Form einer Sozialversicherungskarte ähnlich dem Führerschein oder App) nachgedacht werden. Entsprechende Vorschläge zum Verzicht oder für Erleichterung für Unternehmen wurden mehrfach im EU-Parlament eingereicht, zuletzt 2023, jedoch wiederholt abgelehnt.
Die Ausstellung einer A1-Bescheinigung kostet pro Reise 20–30 Minuten. Unternehmen fordern einfache und schnelle Lösungen, um den administrativen Aufwand zu senken.
Viele Unternehmen sind heute international verflochten, mit Tochter- oder Partnerunternehmen europa- und weltweit. Dies bedingt intensive Reisetätigkeiten zu Niederlassungen zwecks Meetings, Konferenzen, Lieferanten- und Kundenbesuchen. Gleiches gilt auch für Verbände, Vereine und andere Institutionen wie Forschungseinrichtungen, Behörden etc. Die A1-Bescheinigung (nach EU-Verordnung Nr. 883/2004) ist eine Bestätigung seitens der Sozialversicherung, dass der beruflich Reisende in seinem Heimatland sozialversichert ist. Sie muss vor Antritt jeder Reise ins europäische Ausland beantragt und während der Reise mitgeführt werden. Und das bei jeder Reise, auch bei lediglich eintägigen Besuchen ohne Übernachtung.