Pharma Deutschland fordert
Ziel des Transparenzregisters ist es, Interessenvertretung transparenter zu machen, um das Vertrauen in demokratische Willensbildungsprozesse auf Bundesebene zu stärken. Dieses Ziel ist zu unterstützen, allerdings in einem Umfang, der dem Ziel gerecht wird und die betroffenen Organisationen nicht überfordert.
Seit 2021 ist das Register ein sogenanntes Vollregister. Das bedeutet: Alle Unternehmen und eingetragenen Vereine müssen ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ melden – also z.B. Vorstandsmitglieder. Diese Daten müssen aktuell gehalten werden.
Für eingetragene Vereine gibt es eine Erleichterung: Die Daten werden automatisch aus dem Vereinsregister übernommen. Das spart Aufwand und ist ein Schritt in Richtung Bürokratieabbau. Aber: Wenn die automatisch übernommenen Daten nicht stimmen – zum Beispiel, wenn ein Vorstandsmitglied nicht die deutsche Staatsangehörigkeithat – muss der Verein das selbst aktiv melden. Das ist in der Praxis schwierig, weil Vereine normalerweise nicht nach der Staatsangehörigkeit ihrer Vorstandsmitglieder fragen – und bei mehreren Staatsangehörigkeiten müssten sogar alle angegeben werden. Diese Regelung wurde 2021 eingeführt, ist aber für viele nicht praktikabel.