Dezember 2025

Transparenzregister - Reduzierung der Anforderungen an den Eintrag

Seit 2021 ist das Transparenzregister in Deutschland ein Vollregister, das alle wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen erfassen muss – ursprünglich zur Geldwäsche- und Terrorismus-Prävention. Pharmaunternehmen sehen inzwischen erheblichen bürokratischen Aufwand, der kaum einen Mehrwert bietet.

Mehr Wirkung, weniger Aufwand: Transparenzregister praxisnah anpassen

Pharma Deutschland fordert

  • Im Sinne des allseits geforderten Bürokratieabbaus sollten die Ressourcen auf wirklich große Risiken fokussiert werden (risikobasierter Ansatz).
  • Evaluierung, inwieweit die o.g. Ausnahmetatbestände (Verschärfungen) tatsächlich zu einer Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus beigetragen haben (Steigerung der Erfolgsquote).
  • Differenzierung zwischen EU-Bürgern und solchen aus Drittstaaten.
  • Änderung des Geldwäschegesetzes bzgl. des Transparenzregisters.

Transparenz stärken – ohne Organisationen zu überlasten

Ziel des Transparenzregisters ist es, Interessenvertretung transparenter zu machen, um das Vertrauen in demokratische Willensbildungsprozesse auf Bundesebene zu stärken. Dieses Ziel ist zu unterstützen, allerdings in einem Umfang, der dem Ziel gerecht wird und die betroffenen Organisationen nicht überfordert.

Was ist das Transparenzregister?

Seit 2021 ist das Register ein sogenanntes Vollregister. Das bedeutet: Alle Unternehmen und eingetragenen Vereine müssen ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ melden – also z.B. Vorstandsmitglieder. Diese Daten müssen aktuell gehalten werden.

Für eingetragene Vereine gibt es eine Erleichterung: Die Daten werden automatisch aus dem Vereinsregister übernommen. Das spart Aufwand und ist ein Schritt in Richtung Bürokratieabbau. Aber: Wenn die automatisch übernommenen Daten nicht stimmen – zum Beispiel, wenn ein Vorstandsmitglied nicht die deutsche Staatsangehörigkeithat – muss der Verein das selbst aktiv melden. Das ist in der Praxis schwierig, weil Vereine normalerweise nicht nach der Staatsangehörigkeit ihrer Vorstandsmitglieder fragen – und bei mehreren Staatsangehörigkeiten müssten sogar alle angegeben werden. Diese Regelung wurde 2021 eingeführt, ist aber für viele nicht praktikabel.

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