Pharma Deutschland fordert:
Ziel des Lobbyregisters ist es, Interessenvertretung transparenter zu machen, um das Vertrauen in demokratische Willensbildungsprozesse auf Bundesebene zu stärken. Dieses Ziel ist zu unterstützen, allerdings in einem Umfang, der dem Ziel gerecht wird und die betroffenen Organisationen nicht überfordert.
Mit dem am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz - LobbyRG) ist auch in Deutschland ein Lobbyregister eingeführt worden. Hintergrund der festgestellten Notwendigkeit, ein solches Register einzuführen, war ein maßgebliches Unbehagen in der Öffentlichkeit wegen der Vermutung illegitimer Einflussversuche partikularer Interessenorganisationen und ihrer Vertreterinnen und Vertreter. Dieser Eindruck sei geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu beschädigen. Andererseits wird durchaus anerkannt, dass die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit wichtig ist und daher Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter an demokratischen Willensbildungsprozessen beteiligt sind. Widerstreitende Interessen fänden zudem im Verlauf und im Ergebnis politischparlamentarischer Entscheidungsprozesse ihren Ausgleich.
Um dem Unbehagen in der Bevölkerung entgegenzuwirken, sieht das Gesetz vor, dass Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sich im Lobbyregister registrieren, wenn diese Kontakte zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen oder dies in Auftrag geben. Eine Registrierung der Personen, die Interessenvertretung im geregelten Umfang durchführen, ist im Sinne der Transparenz zu unterstützen. Aber insbesondere die Novellierung des Lobbyregistergesetzes, die am 1. März 2024 mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 in Kraft getreten, haben die Vorschriften zu einem Bürokratiemonster werden lassen. Dies, obwohl gerade auch Vereinfachung und Entbürokratisierung eines der Ziele der Novellierung waren.
Eine Umfrage von de│ge│pol zur Umsetzung der Reform des Lobbyregisters 2024 kommt zu eindeutigen Ergebnissen: