Dezember 2025

Regelung des Lobbyregisters verschlanken

Lobbyregister verschlanken: Weniger Bürokratie, mehr Transparenz. Erfahren Sie, warum doppelte Einreichungen, unnötige Berechnungen und komplizierte Vorgaben gestrichen werden sollten – für ein modernes, effizientes Verfahren.

Erneute Novellierung des Lobbyregistergesetzes

Pharma Deutschland fordert:

  • Verzicht auf die aufwändige Berechnung des prozentualen Anteils der Interessenvertretung. Die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte ist ausreichend.
  • Lediglich eine einfache – und nicht zweifache als pdf- und Word-Dokument – Einreichung der Stellungnahmen und Gutachten. Eine auch für pdf-Dokumente funktionierende Suchfunktion entsprecht heute dem technischen Standard.
  • Verzicht auf eine verkürzte Darstellung der Regelungsvorhaben, da sich die Inhalte aus den Stellungnahmen und Gutachten ergeben

Transparenz stärken, Bürokratie vermeiden

Ziel des Lobbyregisters ist es, Interessenvertretung transparenter zu machen, um das Vertrauen in demokratische Willensbildungsprozesse auf Bundesebene zu stärken. Dieses Ziel ist zu unterstützen, allerdings in einem Umfang, der dem Ziel gerecht wird und die betroffenen Organisationen nicht überfordert.

Einordnung: Lobbyregistergesetz zwischen Transparenz und Überregulierung

Mit dem am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz - LobbyRG) ist auch in Deutschland ein Lobbyregister eingeführt worden. Hintergrund der festgestellten Notwendigkeit, ein solches Register einzuführen, war ein maßgebliches Unbehagen in der Öffentlichkeit wegen der Vermutung illegitimer Einflussversuche partikularer Interessenorganisationen und ihrer Vertreterinnen und Vertreter. Dieser Eindruck sei geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu beschädigen. Andererseits wird durchaus anerkannt, dass die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit wichtig ist und daher Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter an demokratischen Willensbildungsprozessen beteiligt sind. Widerstreitende Interessen fänden zudem im Verlauf und im Ergebnis politischparlamentarischer Entscheidungsprozesse ihren Ausgleich.

Um dem Unbehagen in der Bevölkerung entgegenzuwirken, sieht das Gesetz vor, dass Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sich im Lobbyregister registrieren, wenn diese Kontakte zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen oder dies in Auftrag geben. Eine Registrierung der Personen, die Interessenvertretung im geregelten Umfang durchführen, ist im Sinne der Transparenz zu unterstützen. Aber insbesondere die Novellierung des Lobbyregistergesetzes, die am 1. März 2024 mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 in Kraft getreten, haben die Vorschriften zu einem Bürokratiemonster werden lassen. Dies, obwohl gerade auch Vereinfachung und Entbürokratisierung eines der Ziele der Novellierung waren.

Eine Umfrage von de│ge│pol zur Umsetzung der Reform des Lobbyregisters 2024 kommt zu eindeutigen Ergebnissen: 

  • 54,5 Prozent der Befragten bewerteten die rechtliche Umsetzung des Gesetzes eher schlecht bis schlecht – ein Anstieg um ca. 10 Prozentpunkte gegenüber einer vorherigen Umfrage in 2023.
  • ca. 52 Prozent bewerteten den Vollzug der Regelungen als eher schlecht bis sogar sehr schlecht.
  • Fast die Hälfte sehen (eher) keinen Transparenzgewinn
  • Nach Auffassung der Befragten wurde der tatsächliche Aufwand für die Umsetzung erneut massiv unterschätzt: während der Gesetzgeber einen Aufwand von 0,12 Mio. € für 2022 und nur 0,2 Mio € für die Novelle angenommen hat, beträgt der geschätzte tatsächliche Aufwand nunmehr ca. 307 Mio €. Trotz eines umfangreichen Handbuches (273 Seiten) bleiben zudem nach wie vor viele Fragen ungeklärt.
Zeichenfläche 1