Januar 2026

Reform des Festbetragssystems

Pharma Deutschland fordert eine zukunftsgerichtete Reform des Festbetragssystems, um die Versorgungssicherheit, Therapievielfalt und wirtschaftliche Produktion von Arzneimitteln in Deutschland zu stärken. Im Fokus stehen faire Festbeträge, differenzierte Gruppenbildung und ein Inflationsausgleich – statt weiterer Absenkungen, die Patienten und Hersteller belasten. Erfahren Sie, warum eine Neuausrichtung des Systems jetzt nötig ist, um Versorgungslücken zu vermeiden und zugleich Innovationen im Arzneimittelmarkt zu fördern.

Faire Festbeträge sichern Arzneimittelversorgung und Therapievielfalt

Pharma Deutschland fordert:

  • Keine weiteren Absenkungen der Festbeträge für Arzneimittel in älteren Festbetragsgruppen (vor dem 1. März 2020 gebildet) – diese sind preislich bereits am untersten Limit.
  • Höhere Festbeträge für Medikamente mit wichtigen, versorgungsrelevanten Wirkstoffen (laut BfArM). Ab dem Folgejahr soll ein jährlicher Inflationsausgleich gelten – ähnlich wie beim Preismoratorium. Einsparungen können weiterhin über Rabattverträge erzielt werden.
  • Aufhebung der Zuzahlungsbefreiung für Medikamente mit wichtigen Wirkstoffen, damit ihre Preise nicht weiter unter Druck geraten (gilt für vom BfArM als kritisch eingestufte Wirkstoffe).
  • Klare Regeln zur Festlegung der Festbeträge: Die Versorgungssicherheit soll stärker berücksichtigt werden. Außerdem soll das Preisniveau in Europa als Orientierung dienen, um ein Mindestpreisniveau festzulegen.
  • Überarbeitung der Kriterien zur Festbetragsgruppenbildung:
    • Mindestanzahl an echten Herstellern – ohne Parallelimporte
    • Stärkere Berücksichtigung unterschiedlicher Darreichungsformen, Wirkdauern und Versorgungsbedarfe besonderer Patientengruppen (nicht nur Kinder) zur Erhöhung der Therapievielfalt und für eine optimierte Anwendung.
    • „Welpenschutz“ (Investitionsschutz) für neue Entwicklungen, in dem man einen prozentualen Aufschlag auf den ansonsten gültigen Festbetrag gewährt

Festbetragssystem reformieren: Grenzen setzen, Vielfalt erhalten, Versorgung sichern

Das Festbetragssystem ist als preisliche Abwärtsspirale angelegt. Hier müssen Grenzen gesetzt werden und in bestimmten Fällen eine preisliche Abfederung erfolgen, um Marktaustritte zu verhindern, Produktvielfalt zu erhalten und Versorgung zu sichern. Außerdem muss das Festbetragssystem reformiert werden, sodass Weiterentwicklungen bekannter Wirkstoffe marktfähig werden können.

Festbeträge im Fokus: Risiken für Arzneimittelpreise, Versorgungssicherheit und Therapievielfalt

Festbeträge sind ein Instrument zur Kostendämpfung von Arzneimittelausgaben – zumeist für den Generikamarkt. Sie stellen Preisobergrenzen für die in einer Festbetragsgruppe zusammengefassten Arzneimittel dar. Das heißt: Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstatten die Kosten für ein Medikament nur bis zu diesem bestimmten Betrag. Sofern der Arzneimittelpreis höher als der Festbetrag ist, müssen Patient:innen die Differenz zwischen Festbetrag und tatsächlichem Arzneimittelpreis aus eigener Tasche zahlen (Mehrkosten). Aus Wettbewerbsgründen senken außerdem viele Hersteller ihre Preise unter die sog. Zuzahlungsbefreiungsgrenze, wodurch die Berechnungsgrundlage für die nächste Festsetzung der Festbeträge und die Preise weiter sinken – der sogenannte Kellertreppeneffekt der Arzneimittelpreise beginnt.

Für die Hersteller wird es dadurch immer schwieriger, wirtschaftlich zu produzieren – vor allem, wenn neue Anforderungen hinzukommen, etwa durch Umweltauflagen (z.B. Abwasservorgaben auf EU-Ebene) oder durch Anforderungen an Digitalisierung und nachhaltige Produktion. Die Preise der Medikamente werden inzwischen so exakt kalkuliert, dass es bei der Entscheidung „wirtschaftlich oder unwirtschaftlich“ oft um Bruchteile von Cents geht. Zudem stellt die Eingruppierungsmethodik ein weiteres Problem der Festbeträge dar. Das bedeutet, dass auch Arzneimittel der gleichen Preisbildungssystematik zugeordnet werden, obwohl diese Arzneimittel einen besonderen Versorgungsbedarf abdecken oder eine Weiterentwicklung der vorhandenen Arzneiformen für diese Wirkstoffe darstellen.

So haben bestimmte Patientengruppen andere Bedarfe als ein Großteil der Bevölkerung. Arzneiformen, wie z.B. Säfte für Kinder, Menschen mit Schluckbeschwerden, die diese Bedarfe adressieren und so einen Mehrwert für diese Patient:innen bieten, sind aufwendiger herzustellen – der Festbetrag deckt diese zusätzlichen Kosten aber nicht ab. Alle Medikamente einer Gruppe werden im Prinzip gleich behandelt – unabhängig von möglichen Vorteilen für bestimmte Patientengruppen.

Zeichenfläche 1