Januar 2026

Reform der Rabattverträge

Eine Reform der Rabattverträge ist notwendig. Flexible Bevorratungsregeln, echte Abnahmeverpflichtungen, eine stärkere Begrenzung von Vertragsstrafen sowie der gezielte Schutz versorgungskritischer Arzneimittel sollen die Anbietervielfalt stärken und die Versorgungssicherheit nachhaltig verbessern. Erfahren Sie, warum das bestehende System den Generikamarkt unter Druck setzt – und welche konkreten Maßnahmen Pharma Deutschland fordert, um Patientinnen und Patienten zuverlässig zu versorgen.

Maßnahmen für eine sichere Arzneimittelversorgung: Reform der Rabattverträge, flexible Bevorratung und starke Versorgungssicherheit

Pharma Deutschland fordert:

  • Flexibilisierung der Bevorratungsverpflichtung (z. B. drei Monate als Fertigarzneimittel/drei Monate als Bulk oder Fertigarzneimittel)
  • Begrenzung der Bevorratungspflicht auf versorgungskritische Arzneimittel gemäß Definition des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  • Echte Abnahmeverpflichtungen der ausschreibenden Institutionen in einem bestimmten Zeitfenster
  • Deckelung von Vertragsstrafen zu Lasten der Hersteller
  • keine einseitigen Optionen für Krankenkassen, bestehende Rabattverträge zu verlängern
  • zukünftiger Ausschluss von Rabattverträgen für Arzneimittel mit versorgungskritischen Arzneimitteln gemäß Definition des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Wirtschaftlichkeit kann über das Festbetragssystem gewährleistet werden.
  • Erweiterung der Zuschläge bei zukünftigen Ausschreibungen von Rabattverträgen (mind. 5 verschiedene Anbieter und mind. 3 Rabattvertragspartner mit unterschiedlichen Produktionsstätten)
  • Erweiterung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG): Berücksichtigung von mindestens zwei Herstellern, die den betroffenen Wirkstoff aus einer Produktionsanlage in der EU beziehen
  • Zwecks Therapie- und Versorgungssicherheit Verbot von Rabattverträgen für Fertigarzneimittel in der Onkologie, aus denen in Apotheken parenterale Zubereitungen zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten hergestellt werden

Förderung der Anbietervielfalt und Stärkung der Versorgungssicherheit

Für eine sichere Arzneimittelversorgung insbesondere mit Generika ist eine Justierung des Rabattvertragssystems unabdingbar. Ziel der Maßnahmen ist es, die Ausschreibungsbedingungen für Rabattverträge mehr auf Anbietervielfalt und Versorgungssicherheit auszurichten sowie die Umsetzungen zu dynamisieren.

Rabattverträge unter Druck: Wie Ausschreibungen den Generikamarkt belasten und Lieferengpässe verstärken

Rabattverträge und Rabattvertragsausschreibungen sind fester Bestandteil der sozialrechtlich regulierten Arzneimittelversorgung. Jedoch ist kaum zu bestreiten, dass Ausschreibungen einen wesentlichen Anteil an dem stetig wachsenden Druck insbesondere auf den Generikamarkt haben.

Einerseits führen hohe Rabatte auf Arzneimittel zur Verlagerung der Produktion in günstigere Lohnherstellerländer wie China und Indien andererseits nehmen Hersteller, die keine Rabattausschreibungen gewinnen, gegebenenfalls das Arzneimittel vom Markt. Dies fördert nicht nur Abhängigkeiten und die Verdrängung von versorgungsnaher Produktion, sondern führt zudem zu sinkenden Anbieterzahlen und im schlimmsten Fall zu Liefer- und Versorgungsengpässen. Bereits bestehende oder in der Umsetzung befindliche Regelungen, wie z. B. die kommunale Abwasser-Richtlinie, erhöhen den Kostendruck weiter – mit gravierenden Auswirkungen auf die Deckungsbeitragsrechnungen der Unternehmen und damit letztlich auf die Patientenversorgung. Gut gemeinte gesetzliche Maßnahmen wie in neueren Gesetzgebungsverfahren (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgeset (ALBVVG)) lösen das Problem bislang nicht oder wirken teilweise sogar kontraproduktiv.

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