Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat den Appendix V der QRD-Templates, welcher sich mit den Adressdetails der nationalen Behörden befasst, die in Abschnitt 4.8 der Fachinformation bzw. Abschnitt 4 der Gebrauchsinformation zu verwenden sind, aktualisiert.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat eine neue Version des Dokuments mit Informationen über die Verpflichtung zur Ernennung eines Ansprechpartners für die Pharmakovigilanz (PV) auf nationaler Ebene veröffentlicht.