Im neuen Anwendungsgebiet Melanom wird dem Checkpoint-Inhibitor kein Zusatznutzen zugesprochen, wegen bevorstehender neuer Studiendaten jedoch nur befristet.
15.12.2016
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PD
Wie bereits in der ersten Entscheidung, erkennt der G-BA in der erneuten Bewertung nach Fristablauf einen nach Patientengruppen differenzierten, Zusatznutzen an.
15.12.2016
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Das bei follikulärem Lymphom eingesetzte Orphan Drug hat für den G-BA aufgrund der Datenlage einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
15.12.2016
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Der G-BA attestiert dem Wirkstoff im neuen Anwendungsgebiet chronische lymphatische Leukämie wegen fehlender bzw. ungeeigneter Daten keinen Zusatznutzen.
15.12.2016
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Trotz des innovativen Wirkprinzips - die weltweit erste onkolytische Immuntherapie auf Basis genetisch gezielt verändereter Herpesviren - spricht der G-BA dem beim fortgeschrittenen Melanom eingesetzten Wirkstoff keinen Zusatznutzen aus.
15.12.2016
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Der bei Hämophilie B eingesetzte Wirkstoff mit im Vergleich zu anderen Wirkstoffen im Therapiegebiet verlängerter Wirkdauer bekommt einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen zugesprochen.
15.12.2016
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Der G-BA entscheidet, dass das Diagnostikum einer neuen Untersuchungsmethode zuzuordnen ist und damit nicht der Nutzenbewertung von Arzneimitteln unterliegt.
15.12.2016
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Die Befristung des Erstbeschlusses wird verkürzt, um dem Hersteller schon früher die Einbringung neuer Daten in die Nutzenbewertung zu ermöglichen.
15.12.2016
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Der G-BA hebt die Befristung des Beschlusses zum Einsatz des Checkpoint-Inhibitors beim fortgeschrittenen Melanom in Anerkennung der rasanten Therapiefortschritte innerhalb der letzten Jahre auf.
15.12.2016
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