Vor allem ein deutlicher Vorteil im Gesamtüberleben sichert dem Wirkstoff in neuen Anwendungsgebiet, der Behandlung des nicht resezierbaren Liposarkoms, eine positive Bewertung.
Bei der 47. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel wurden weitere psychoaktive Stoffe zur Unterstellung unter das Betäubungsmittelrecht empfohlen.