Die Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel, veröffentlicht im Europäischen Amtsblatt vom 11. Dezember 2015, regelt, dass zukünftig nur zugelassene und in der Unionsliste aufgeführte neuartige Lebensmittel nach Maßgabe der in einer entsprechenden Liste festgelegten Bedingungen und Kennzeichnungs-vorschriften als solche in Verkehr gebracht oder in und auf Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Art. 6 Abs. 2).
Die Europäische Kommission hat einen externen Dienstleister damit beauftragt, das Gebührensystem der EMA vor dem Hintergrund der europäischen Gesetzgebung mit besonderem Augenmerk auf den Bereich öffentliche Gesundheit zu bewerten.
Heute wird kein Medikament mehr ohne zugehörigen Risikomanagement-Plan zugelassen. Teil eines solchen Plans ist oft, medizinische Fachkräfte oder Patienten mit Schulungsmaterial zum Umgang mit dem betreffenden Medikament zu versorgen. Solches behördlich genehmigtes Schulungsmaterial wird ab 1.…