Am 22. April 2024 veranstaltete die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) einen Workshop, um den Benannten Stellen die aktuellen Aktivitäten der Expertengremien vorzustellen und zu diskutieren. Das Protokoll dieses Workshops wurde am 24. Oktober 2024 veröffentlicht.
Der EU-Generalanwalt Szpunar hat in der Sache Apothekerkammer Nordrhein gegen Doc Morris (Rechtssache C‑517/23) am 24. Oktober 2024 seine Schlussanträge vorgelegt und ist der Auffassung, dass Rabattaktionen einer Apotheke, bei denen den Kunden beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein Vorteil in Form eines sofortigen Barrabatts, eines Gutscheins über einen bestimmten Geldbetrag oder einer prozentualen Ermäßigung für den nachfolgenden Erwerb weiterer Produkte (nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel oder nicht verschreibungspflichtige Gesundheits- oder Schönheitsprodukte) angeboten wird, keine „Werbung für Arzneimittel“ im Sinne dieser Vorschrift darstellen.
Der Arzneimittelindex der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) „Preisentwicklung auf dem Arzneimittelmarkt bis September 2024“ wurde veröffentlicht.