Die EU-Kommission hat eine Initiative gestartet bestimmte chemische Substanzen, die als Ausgangsstoffe für die Herstellung illegaler Drogen wie Cathinon-Derivate und Amphetamine dienen können, unter die Kontrolle der EU-Grundstoffverordnung zu stellen.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat ihre verfahrenstechnischen Hinweise für zentral zugelassene Produkte vor der Zulassung („pre-authorisation procedural advice“) aktualisiert.
Mit der kontinuierlichen Veröffentlichung der Thedas Richtlinien zur Umsetzung des EHDS im Rahmen der Sekundärdatennutzung konkretisieren sich die Rahmenbedingungen für einen europäischen Gesundheitsdatenraum.
Im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, wurde von der Europäischen Kommission folgende Verordnung veröffentlicht:
Die AESGP hat uns über den aktuellen Stand der Diskussion zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten über Lebensmittelzusatzstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln für Säuglinge und Kleinkinder informiert.