Das 4. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ist heute, am 11. November 2016, in 3. Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Die 2. Lesung ist bereits am Mittwoch, den 9. November 2016, erfolgt.
Das BMG hat am 11. November 2016 dem Verband den Referentenentwurf einer 32. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Stand: 31.Oktober 2016) mit der Bitte um Kenntnisnahme und Gelegenheit zur Stellungnahme bis 25. November 2016 zugeleitet.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 9. November, mit dem GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) befasst. Die Empfehlungen wurden nun veröffentlicht.