Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Pharma Deutschland heute darüber informiert, dass Änderungsanzeigen zur Anpassung von Gebrauchsinformation und Kennzeichnung gemäß der F-Gase-Verordnung bis spätestens 31. Dezember 2024 einzureichen sind. Sollte dies nicht möglich sein, ist das BfArM dennoch entsprechend zu informieren.
Haben Sie Probleme beim Empfang unserer E-Mails sowie vom Newsletter?
Die Europäische Kommission veröffentlichte vier weitere Leitfäden zur Durchführung gemeinsamer klinischer Bewertungen, die bereits im Januar 2025 starten werden.
Auf der Webseite der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) ist der Entwurf der Agenda der morgigen Sitzung, am 11. Dezember 2024, der Exekutiv-Lenkungsgruppe für Arzneimittelknappheit und Arzneimittelsicherheit (MSSG) veröffentlicht worden.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat uns mit Mail vom 10. Dezember 2024 eine vom ukrainischen Gesundheitsministerium aktualisierte Bedarfsliste zu benötigten Arzneimitteln zugesandt, mit der Bitte, diese an unsere Mitgliedsunternehmen weiterzugeben, damit der aktuelle Bedarf im Rahmen künftiger Spenden berücksichtigt werden kann.