Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2024 (Az.: 26 K 736/239) ausgeurteilt, dass Dronabinol-Lösung, welche die Apotheke nur noch prüfen, umfüllen und kennzeichnen muss, bevor sie das Arzneimittel an den Verbraucher abgibt, als Fertigarzneimittel der Zulassungspflicht nach § 21 Abs. 1 AMG unterliegt.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist heute, am 11. Dezember 2024, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt morgen, am 12. Dezember 2024, in Kraft.
Der GKV–Spitzenverband veröffentlichte am 11. Dezember 2024 verschiedene Formulare, die mit der Beantragung des nicht-öffentlichen Erstattungsbetrages im Rahmen der Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V in Zusammenhang stehen.
IQVIA™ hat in diesen Tagen seinen Bericht zur Entwicklung des deutschen Pharmamarktes im Dreivierteljahr 2024 vorgelegt.
Gestern, am 10. Dezember 2024 stellte Polen das Programm und die Prioritäten seiner EU-Ratspräsidentschaft für die erste Jahreshälfte 2025 vor. Unter dem Motto „Security, Europe!“ will Polen in den kommenden sechs Monaten Herausforderungen in der Gestaltung der Zukunft der Europäischen Union (EU) angehen. Im Bereich Gesundheit legt die polnische Präsidentschaft einen klaren Schwerpunkt auf das Thema Sicherung der Arzneimittelversorgung.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Liste der Fertigarzneimittel mit einer Verpflichtung zur regelmäßigen Datenübermittlung nach § 52b Abs. 3f AMG erneut aktualisiert (Stand 9. Dezember 2024).
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2024 das Fragen- und Antwortdokument zur praktischen Umsetzung der in Artikel 10a der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) und der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) festgelegten Informationspflicht bei Unterbrechung oder Einstellung der Versorgung mit bestimmten Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika überarbeitet und veröffentlicht.