Es besteht die Möglichkeit, der Europäischen Kommission über Pharma Deutschland geeignete well-established technologies (WETs) zur Ergänzung der bestehenden Liste(n) in Artikel 52 Absatz 4, 2. Unterabsatz und Artikel 61 Absatz 6 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) vorzuschlagen. Die Frist wurde von der Europäischen Kommission verlängert und daher ist eine Rückmeldung über Pharma Deutschland bis zum 17. Januar 2024 möglich.
Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist der Diskussionsentwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb veröffentlicht worden.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) plant, schrittweise Web-basierte elektronische Antragsformulare (eAF) anstelle der bislang verfügbaren PDF-basierten Antragsformulare einzuführen. Dieses Projekt, vormals unter der Abkürzung DADI bekannt, soll von den bislang bereits verfügbaren Formularen für zentral zugelassenen Produkte auch auf alle anderen Arten von Zulassungsverfahren ausgedehnt werden. Der nächste Schritt verzögert sich etwa um einen Monat.
Pharma Deutschland fordert Vereinfachung des Preismoratoriums und der Herstellerabschläge.
Im Bundesgesetzblatt vom heutigen Tag, 16. Dezember 2024, ist die Verordnung zur Festlegung der zuständigen Behörde für die Erlaubniserteilung und die Überwachung des Umgangs mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken nach dem Konsumcannabisgesetz (Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung – KCanWissZustV) verkündet worden. Sie tritt morgen in Kraft. Damit ist nun die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und nicht mehr das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für die Bearbeitung von Forschungsanträgen zu Konsumcannabis und Nutzhanf zuständig.
Die gemeinsame Zentralstelle der Bundesländer „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse, G@ZIELT, die beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelt ist, hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2023 veröffentlicht.
Auf Basis eines Antrags auf Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, wurde das EFSA-Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) ersucht, eine Stellungnahme zur wissenschaftlichen Untermauerung einer gesundheitsbezogenen Angabe in Bezug auf Kreatin und die Verbesserung der kognitiven Funktionen abzugeben.
Zum inzwischen dreizehnten Mal fand am 22. November 2024 das Industry Stakeholder Platform Meeting der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zur Durchführung zentraler Zulassungsverfahren im Humanbereich statt. Hierzu wurde kürzlich der zusammenfassende Bericht veröffentlicht.
Das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe (FAF) der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine wissenschaftliche Stellungnahme vorgelegt, in dem die Sicherheit der beiden Lebensmittelzusatzstoffe Argon (E 938) und Helium (E 939) neu bewertet wurden. Argon (Ar) und Helium (He) sind Edelgase und zeichnen sich durch ihre inerte und hochstabile Eigenschaft aus. Durch SCF und JECFA wurde in der Vergangenheit schon einmal eine Bewertung durchgeführt, die Verwendung der beiden Lebensmittelzusatzstoffe wurde als sicher eingestuft.