Das Europäische Parlament hat heute, am 18. Dezember 2024, entschieden, die Gesundheitspolitik auf europäischer Ebene zu stärken: Der bisherige Unterausschuss Gesundheit (SANT) wird zu einem eigenständigen Gesundheitsausschuss mit vollem Gesetzgebungsrecht aufgewertet. Damit wird der steigenden Bedeutung des Themas Gesundheit Rechnung getragen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die amtliche Klassifikation mit den definierten Tagesdosen für 2025 veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will im Rahmen der Umsetzung des Medizinforschungsgesetzes (MFG) Mitte 2025 auch Mustervertragsklauseln für klinische Prüfungen mit Medizinprodukten per Rechtsverordnung erlassen.
Die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) hat einen Entwurf für eine Aktualisierung des „Community Rolling Action Plan“ (CoRAP) für die Jahre 2025-2027 erstellt. Der Plan enthält 31 Stoffe, bei denen der Verdacht besteht, dass sie eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen könnten.
Der 1. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 13. Dezember 2024 (Az. L 1 KR 267/22 KL) entschieden, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für den Wirkstoff Semaglutid (Ozempic®/Rybelsus®) keine erneute Nutzenbewertung durchführen durfte, und daher die Änderung der Anlage XII der Arzneimittelrichtlinie, die im Jahr 2021 durch den entsprechenden Beschluss des G-BA vorgenommen wurde, für unwirksam erklärt.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat zusammen mit den Heads of Medicines Agencies (HMA) das finale Guidance Dokument, in dem es um die Identifizierung personenbezogener sowie vertraulicher (Geschäfts-)Daten in Zulassungsanträgen geht, veröffentlicht.
Am 27. September 2023 wurde die Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission vom 25. September 2023 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH hinsichtlich synthetischer Polymermikropartikel (SPM) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 18. Dezember 2024 eine Konsultation zur Umsetzung der Meldeanforderungen der REACH-Beschränkung für Mikroplastik gestartet. Die Konsultation endet am 20. Januar 2025. Ihre Meinung ist gefragt.
Die Charts des 11. Meetings der Industry Standing Group (ISG) vom 21. November 2024 sind inzwischen größtenteils auf der Webseite der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) veröffentlicht.