Wie der Verband erfahren hat, ist Dr. Miriam Alexander-Katz, Referatsleiterin beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), am 29. Dezember 2024 überraschend und unerwartet verstorben.
Die Sicherheit von Bisphenol A (BPA) hat aufgrund seiner schädlichen Auswirkungen auf das Immunsystem zu wachsender Besorgnis und zu einer deutlichen Veränderung der Rechtsvorschriften geführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) schlug in ihrem wissenschaftlichen Gutachten für 2023 eine Senkung der zulässigen täglichen Aufnahmemenge (TDI) von BPA in Lebensmitteln vor und betonte die Notwendigkeit strengerer Vorschriften im Vergleich zu ihrer vorherigen Bewertung aus dem Jahr 2015.
Am 31. Dezember 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/3190 vom 19. Dezember 2024 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten in Materialien mit Lebensmittelkontakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Verordnung (EU) 2018/213 wird damit aufgehoben.
Am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sind 14 unabhängige Kommissionen angesiedelt, die die Bereiche Lebens-, Futtermittel, Chemikalien- und Produktionssicherheit und Versuchstierschutz umfassen. Als unabhängige Sachverständigengremien unterstützen sie das Institut in beratender Funktion. Die Mitglieder der Kommissionen stammen aus Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, Behörden des Bundes und der Länder, Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden, privaten Laboratorien und der Industrie. Sie werden für einen Zeitraum von vier Jahren berufen. Für den sechsten Turnus vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 werden nun erneut Fachexperten aus den Bereichen Bio- und Lebensmittelchemie, Human- und Veterinärmedizin, Toxikologie, Pharmakologie, Statistik, Kommunikationswissenschaft sowie Soziologie oder Psychologie gesucht.
Anforderungen an das unternehmerische Lieferkettenmanagement werden zunehmend anspruchsvoller. Hierzu zählen sowohl GMP- als auch Nachhaltigkeitsaspekte. Pharma Deutschland lädt alle Mitgliedsunternehmen am 6. März 2025 zu einer digitalen Infoveranstaltung ein.
Im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Dossierbewertungen veröffentlicht und entsprechende Stellungnahmeverfahren eröffnet.
In der kommenden Sprechstunde stellen wir auf Grundlage der Änderung der DiGA-Verordnung die anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (AbEM) für DiGA vor.