Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute, am 27. Februar 2025, entschieden, dass Mitgliedstaaten Werbeaktionen für den Bezug unbestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Gestalt von Preisnachlässen oder Zahlungen in Höhe eines genauen Betrags erlauben dürfen. Des Weiteren dürfen sie Werbeaktionen für den Bezug solcher Arzneimittel verbieten, wenn damit Gutscheine für nachfolgende Bestellungen nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel sowie Gesundheits- und Pflegeprodukte angeboten werden.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat ein Papier zu „Considerations regarding the implementation of ICH M13A on bioequivalence for immediate-release solid oral“ veröffentlicht.
Die internationalen Länderberichte fassen aktuelle und geplante Änderungen in der Gesetzgebung und bei der Zulassung von Arzneimitteln zusammen. Es wurden die PharmaUpdates zu Brasilien und China veröffentlicht.
Auf der Webseite der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) wurde am 26. Februar 2025 die revidierte Monographie des Herbal Medicinal Products Committee (HMPC) zu Pilosella officinarum Vall., herba cum radice (Kleines Habichtskraut mit Wurzeln) veröffentlicht.