Mit ihren vorläufigen Finanzergebnissen weisen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für das Jahr 2024 ein Defizit von rund 6,2 Mrd. Euro aus.
Der GKV-Spitzenverband hat über Festbeträge und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für neu in den Handel kommende Fertigarzneimittel informiert. Diese gelten ab dem 1. April 2025.
Der Arzneimittelindex der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) „Preisentwicklung auf dem Arzneimittelmarkt bis Januar 2025“ wurde veröffentlicht.
Im Rahmen der Einführung des EU – HTA-Verfahrens ab 12. Januar 2025 wurden Anpassungen am Verfahren der Frühen Nutzenbewertung erforderlich. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 2. Januar 2025 einen Referentenentwurf zu Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (AM – NutzenV) vorgelegt. Nach Durchführung des Stellungnahmeverfahrens wurde die Verordnung am 7. März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die finale Verordnung enthält im Vergleich zum Referentenentwurf erhebliche Änderungen.
Auf der Webseite der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) wurde am 7. März 2025 die revidierte Monographie des Herbal Medicinal Products Committee (HMPC) zu Urtica dioica L.; Urtica urens L., herba (Brennnesselkraut) veröffentlicht.
Die Pharma Deutschland-Akademie gibt im Rahmen des Webinars “Market Access I” am 2. April 2025 einen Überblick, was die maßgeblichen Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit des Arzneimittels sind sowie welchen Steuerungsinstrumenten die Arzneimittelversorgung gesetzlich Krankenversicherter unterworfen ist.