Von der französischen Behörde „Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail“ (ANSES) wurde ein sogenannter CLH-Report mit einem Vorschlag für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid als „wahrscheinlich krebserzeugend beim Menschen“ (Kategorie 1B) „kann beim Einatmen Krebs erzeugen“ (H350i) erarbeitet und bei der ECHA eingereicht. Der BAH hat im Rahmen der öffentlichen Konsultation der ECHA eine Stellungnahme abgegeben.