Die Europäische Kommission hat gestern, am 26. März 2025, einen Bericht zur Evaluierung der Arbeit der Behörde für Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) veröffentlicht. Dieser bewertet die seit ihrer Einrichtung im Oktober 2021 erzielten Fortschritte und identifiziert Bereiche, in denen Optimierungsbedarf besteht. Zudem wurde bestätigt, dass HERA ihre Autonomie behalten wird und nicht mit anderen Kommissionsdienststellen zusammengelegt wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass ein Apotheker, der auf einer Internet-Verkaufsplattform Arzneimittel vertreibt, wobei ohne ausdrückliche Einwilligung von Kunden deren Bestelldaten (Name des Kunden, Lieferadresse und Informationen zur Individualisierung des Medikaments) erhoben werden, gegen die für Gesundheitsdaten geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt, und dass ein solcher Verstoß von einem anderen Apotheker mit einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann (Urteile vom 27. März 2025, Aktenzeichen: I ZR 222/19 und ZR 223/19).
Mit Schreiben vom 25. März 2025 informiert der GKV-Spitzenverband über seine Absicht, den Leitfaden zur Ermittlung der Herstellerabschläge anzupassen, und gibt im Zuge der vorgeschriebenen Benehmensherstellung mit den Herstellerverbänden Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) informiert in einem Schreiben über die Einleitung des Stellungnahmeverfahrens zu den Anforderungen an ein DMP Depression.