Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat nun auf seiner Internetseite das Kurzprotokoll der letzten (16.) Sitzung des Beirats nach § 52b Absatz 3b AMG zur Bewertung der Versorgungslage mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind veröffentlicht.
Die vorgeschlagene Überarbeitung der REACH-Verordnung, die voraussichtlich im Oktober oder November 2025 vorgelegt werden wird, soll darauf abzielen, die Verfahren für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung zu vereinfachen und zu präzisieren.
Der Leitfaden soll mithilfe von Beispielen möglichst praxisnah gestaltet werden.