Die Bundeswehr informiert über eine zum 1. April durchgeführte Organisationsänderung im Sanitätswesen.
Der Europäische Gerichtshof hat am 30. April 2025 in der Rechtssache C-386/23 entschieden, dass mit gesundheitsbezogenen Aussagen nicht über pflanzliche Stoffe geworben werden darf, solange die Europäische Kommission die Prüfung der gesundheitsbezogenen Angaben über pflanzliche Stoffe im Hinblick auf ihre Aufnahme in eine der Listen der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben nach den Art. 13 und 14 der Verordnung Nr. 1924/2006 nicht abgeschlossen hat und die Übergangsvorschriften nicht gelten (Art. 28 Abs. 6).
Die Koordinierungsgruppe für das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und das dezentrale Verfahren – human (CMDh), trifft sich monatlich zu einer mehrtägigen Sitzung. Der Kurzbericht zur April-Sitzung wurde nun veröffentlicht.