Der GKV-Spitzenverband hat über Festbeträge und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für neu in den Handel kommende Fertigarzneimittel informiert. Diese gelten ab dem 1. Juli 2025.
Die aktuelle Liste mit den Empfehlungen zu Sicherheitssignalen, die im Rahmen der Sitzung vom 5. bis 8. Mai 2025 vom Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) verabschiedet wurden, ist am 2. Juni 2025 veröffentlicht worden.
Inzwischen liegt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AFD-Bundestagsfraktion „Arzneimittellieferengpässe – Aktuelle Situation“ (BT-Drucksache 21/171) vor. Neue Erkenntnisse ergeben sich daraus nicht.
Im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Dossierbewertungen veröffentlicht und entsprechende Stellungnahmeverfahren eröffnet.