Beim morgigen EPSCO-Rat wird nun ebenfalls über die kommunale Abwasserrichtlinie diskutiert.
Das diesjährige Sommerfest fand am 12. Juni 2025 wie jedes Jahr in der Geschäftsstelle in Bonn statt. In seiner Rede verkündete der Vorstandsvorsitzende Jörg Wieczorek die Erweiterung der Geschäftsführung ab Januar 2026 sowie den Ausbau der Landesverbandsarbeit.
In seiner heutigen Sitzung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) u.a. Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung zu den Wirkstoffen Tislelizumab, Erdafitinib und Eliglustat.
Die Europäische Kommission hat im Nachgang zur öffentlichen Konsultation den Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2226 in Bezug auf die Medizinprodukte, deren Gebrauchsanweisung in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden kann, überarbeitet.
Das deutsche Arzneimittelgesetz legt in § 77 die Verantwortlichkeiten der beiden Bundesoberbehörden im Humanbereich, BfArM und PEI, fest. Da vor dem Hintergrund neuer innovativer Arzneimittel eine eindeutige Zuordnung gemäß dieser etablierten Zuständigkeitsverteilung nicht mehr durchgängig gewährleistet werden kann, soll eine Koordinierungsstelle geschaffen werden, die die Zusammenarbeit der beiden Bundesoberbehörden bei Zulassungsverfahren und Genehmigungen klinischer Prüfungen steuert.
Bei der Gesundheitsministerkonferenz am 11. und 12. Juni fassten die Gesundheitsminister der Länder den Beschluss, die Arzneimittelversorgung sicherzustellen und die kommunale Abwasserrichtlinie zu überarbeiten. In einem offenen Brief vom 10. Juni forderte Pharma Deutschland die Gesundheitsminister der Länder auf, sich für eine Revision der kommunalen Abwasserrichtlinie einzusetzen.