Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine neue Ausgabe des BfR2GO-Wissenschaftsmagazins herausgebracht, dieses Mal liegt der Schwerpunkt auf Nahrungsergänzungsmitteln. In dem Magazin werden zweimal im Jahr aktuelle und fundierte Informationen über die neuesten Entwicklungen in Bewertung und Forschung im gesundheitlichen Verbraucherschutz und zum Schutz von Versuchstieren zur Verfügung gestellt.
Am 6. und 7. Mai 2025 tagte das Plenum des NDA (Nutrition, Novel Foods and Food Allergenes)- Panels der EFSA, das Protokoll wurde nun veröffentlicht. Folgendes ergab sich für die aktuell laufenden Artikel 8-Verfahren gemäß der Anreicherungsverordnung:
Das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) hat einen Entwurf zur „Opinion on Prostaglandin Analogues: Methylamido-Dihydro-Noralfaprostal (MDN) (CAS No. 155206-01-2) / Isopropyl Cloprostenate (IPCP) (CAS No. 157283-66-4) / Dechloro Dihydroxy Difluoro Ethylcloprostenolamide (DDDE) (CAS No. 1185851-52-8)“ zur Kommentierung veröffentlicht.
Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat sich mit der Sicherheit von D-Allulose beschäftigt und nun das Dokument „Safety of D‐allulose as a novel food pursuant to Regulation (EU) 2015/2283“ publiziert.
Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat darüber informiert, dass ein öffentliches Konsultationsverfahren zur Beantragung eines neuartigen Lebensmittels gestartet wurde:
Am 23. Juni 2025 hat die polnische Ratspräsidentschaft überraschend die für denselben Tag angesetzte dritte Trilogverhandlung zur Richtlinie über umweltbezogene Werbeaussagen („Green Claims Directive“) abgesagt. Hintergrund war der Rückzug der italienischen Unterstützung infolge eines Ratsvorschlags zur Einbeziehung von Kleinstunternehmen in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde am 30. Juni 2025 die Übersicht über Unterlagen und deren Bezeichnung im DMIDS, die bei klinischen Prüfungen, Leistungsstudien und Leistungsbewertungsprüfungen nach MDR/IVDR und MPDG bzw. MPG eingereicht werden müssen, aktualisiert.
Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens bei anzeigepflichtigen Strahlenanwendungen gemäß § 32 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) im Rahmen klinischer Prüfungen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR), erfolgt zum 1. Juli 2025 ein Zuständigkeitswechsel.
Das Team NB hat das Positionspapier „Software classification under the IVDR“ überarbeitet und die zweite Version am 27. Juni 2025 veröffentlicht.