Das Team NB hat das Positionspapier „Orphan In-vitro diagnostics medical devices“ am 17. Juli 2025 veröffentlicht.
Als 18. Benannte Stelle wurde die in Polen ansässige „POLSKIE CENTRUM BADAN I CERTYFIKACJI S.A.“ nach der IVDR benannt.
In seiner heutigen Sitzung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) u.a. Beschlüsse zur notwendigen Anpassung der Verfahrensordnung an EU-HTA, zur frühen Nutzenbewertung diverser Wirkstoffe, diversen Festbetragsgruppenbildungen und zur Einleitungen Anwendungsbegleitender Datenerhebungen diverser Wirkstoffe.
Bei Nacherstattungsansprüchen von Krankenkassen an pharmazeutische Unternehmen bei Arzneimitteln, die nicht der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, lohnt es sich genauer hinzuschauen. Der Teufel steckt oft im Detail.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem heutigen Urteil vom 17. Juli 2025 (Az.: I ZR 74/24) entschieden, dass die in § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG alte Fassung vorgesehene Arzneimittelpreisbindung gegenüber Versandapotheken, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind, nicht anwendbar ist. Daher kann die seinerzeit erfolgte Gewährung von Bonusprämien bei der Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch eine in den Niederlanden ansässige Versandapotheke nicht als unlauter verboten werden.