Die Gemeinsame Expertenkommission von BVL und BfArM veröffentlichte eine weitere Stellungnahme. Unter dem Titel „Roter Reis – Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel?“ befasst sich das Expertengremium mit der rechtlichen Zuordnung von Produkten mit Rotschimmelreis, einem Fermentationsprodukt von Reis mit bestimmten Schimmelpilzstämmen der Gattung Monaskus.