In einem Verfahren vor dem EuGH ging es um die zolltarifliche Einordnung einer Brausetablette mit Calcium als Arzneiware oder Nahrungsergänzungsmittel. Der EuGH hat sich nun zur Auslegung der einschlägigen Position der Kombinierten Nomenklatur geäußert.
26.02.2016
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PD