Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften das zweite wichtige gesundheitsbezogene Projekt von gemeinsamem europäischem Interesse („IPCEI“) zur Förderung von Innovationen bei Medizinprodukten genehmigt. Dieses umfasst unter anderem die Einführung neuartiger digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz („KI“) in Medizinprodukten. Das IPCEI wird die gemeinsame Forschung und Innovation sowie den ersten industriellen Einsatz dieser Pioniertechnologien unterstützen.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat den Highlight-Report des Treffens der Nitrosamine Implementation Oversight Group am 7. Mai 2025 veröffentlicht.
Der Bundegerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2025 (Az.:I ZR 43/24) entschieden, dass die Wertgrenze für geringwertige Kleinigkeiten bei der Publikumswerbung mit Werbegaben für Medizinprodukte bei 1 € zu ziehen ist.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat seine Webseite zu Schulungsmaterialien aktualisiert und eine Klarstellung zu Dokumenttypen und der Nutzung der blauen Hand veröffentlicht.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hatte Anfang Mai 2025 für die Ergänzung der Daten ihrer PMS-Datenbank (Product Management Service) erstmalig einen Implementation Guide (IG) für die Schreib-Schnittstelle in das PMS veröffentlicht. Dieser wurde in einer neuen Version überarbeitet. Ergänzt wird das Dokument durch eine tabellarische Übersicht (Excel) über die Datenmodelle von PMS sowie der angebundenen Anwendungen in der auch eine Plattform-übergreifende Datenverwendung beschrieben wird.
Am Mittwoch, 17. Juli 2025, legte die EU-Kommission die detaillierten Pläne für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 vor und am Donnerstag, 18. Juli, die Details zum Europäischen Wettbewerbsfonds. Insgesamt sieht der MFR-Vorschlag Ausgaben in Höhe von 1,816 Billionen Euro vor, deutlich mehr als die 1,2 Billionen Euro des aktuellen Finanzrahmens. Davon sollen im Rahmen des Wettbewerbsfonds (ECF) rund 22,6 Milliarden Euro in den Bereichen Gesundheit, Biotechnologie und Bioökonomie investiert werden.
Der GKV-Spitzenverband hat über Festbeträge und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für neu in den Handel kommende Fertigarzneimittel informiert. Diese gelten ab dem 15. August 2025.