Die Werbung für Arzneimittel in den Fachkreisen und in der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Informationsträger, der es dem pharmazeutischen Unternehmer möglich macht, sein Arzneimittel beim Verordner und Verwender bekanntzumachen. Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmenden nicht nur die Grundzüge, sondern auch interessante Detailaspekte des Heilmittelwerbe- und des Wettbewerbsrechts darzulegen.
Seit der Einführung des § 130b Abs. 1c SGB V durch das Medizinforschungsgesetz haben pharmazeutische Unternehmen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen den Erstattungsbetrag eines Arzneimittels vertraulich zu vereinbaren – er erscheint dann nicht im öffentlichen Preis- und Produktverzeichnis. Am vergangenen Freitag wurde diese Option in Deutschland erstmals genutzt: die Firma Eli Lilly und der GKV-Spitzenverband einigten sich auf einen vertraulichen Erstattungsbetrag.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat den Bericht mit den Ergebnissen der 124. Sitzung des Herbal Medicinal Products Committee (HMPC) vom 7. bis 9. Juli 2025 veröffentlicht.
Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat darüber informiert, dass ein öffentliches Konsultationsverfahren zur Beantragung eines neuartigen Lebensmittels gestartet wurde:
Das Protokoll des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF Committee) – Fachgruppe für allgemeines Lebensmittelrecht am 1. Juli 2025 wurde veröffentlicht.
Die AESGP hat Pharma Deutschland den Abschlussbericht zur einer von ihr in Auftrag gegebenen Folgenabschätzung bzgl. der Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe zur Verfügung gestellt.