Im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Dossierbewertungen veröffentlicht und entsprechende Stellungnahmeverfahren eröffnet.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat mit Datum vom 1. August 2025 den Entwurf eines Public Statements zu Cannabis sativa L., flos zur Kommentierung veröffentlicht.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. Juni 2025 (Aktenzeichen I ZR 109/22) liegt nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) („Botanicals II“) nun vor.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat ihren Sitz in Amsterdam und richtet sich mit ihren Öffnungszeiten nach den holländischen Feiertagen. Kürzlich aktualiserte die EMA eine Übersicht der anstehenden Schließzeiten in den Jahren 2025 und 2026.
Das IRIS-Portal der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) dient der Unterstützung produktbezogener wissenschaftlicher und regulatorischer Verfahren. Der „IRIS guide to registration and RPIs“ dient Antragstellern als Hilfestelltung und wurde kürzlich aktualisiert.
Der Anhang 1 des Frage- und Antwortdokuments zu N-Nitrosaminen, welcher festgelegte akzeptable Aufnahmemengen auflistet, wurde erneut um 14 weitere Nitrosamine ergänzt.
Am 23. Juni 2025 fand das vierzehnte Industry Stakeholder Platform Meeting der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zur Durchführung zentraler Zulassungsverfahren im Humanbereich statt. Der zusammenfassende Bericht wurde nun veröffentlicht.