Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. Juni 2025 (Aktenzeichen I ZR 109/22) liegt nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) („Botanicals II“) nun vor.
Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat darüber informiert, dass ein öffentliches Konsultationsverfahren zur Beantragung eines neuartigen Lebensmittels gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 gestartet wurde:
Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat darüber informiert, dass ein öffentliches Konsultationsverfahren zur Beantragung einer gesundheitsbezogenen Angabe (Art. 13.5) gestartet wurde:
In seiner Mitteilung Nr. 029/2025 vom 5. August 2025 informiert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) über eine Studie aus dem Jahr 2019 von Hernandez et al., in der die Freisetzung von Mikroplastik aus Teebeuteln untersucht wurde.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in seiner Mitteilung Nr. 028/2025 vom 1. August 2025 über das aktuelle Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Einstufung von Titandioxid (siehe obigen Beitrag) berichtet und weiterführende Informationen zur Verfügung gestellt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in seinem Urteil vom 1. August 2025 die Nichtigerklärung der Einstufung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als karzinogener Stoff bestätigt.
Die Werbung für Arzneimittel in den Fachkreisen und in der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Informationsträger, der es dem pharmazeutischen Unternehmer möglich macht, sein Arzneimittel beim Verordner und Verwender bekanntzumachen. Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmenden nicht nur die Grundzüge, sondern auch interessante Detailaspekte des Heilmittelwerbe- und des Wettbewerbsrechts darzulegen.