Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C-157/14 am 17. Dezember 2015 entschieden, dass nach der Health Claims-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1924/2006) die Angabe „sehr natriumarm/kochsalzarm“ für natürliche Mineralwässer und andere Wässer nicht verwendet werden darf.
07.01.2016
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PD