Die EMA hat mit Datum vom 16. Dezember 2015 auf ihrer Homepage die aktualisierte Liste (Rev. 29) mit Arzneimitteln, die unter zusätzlicher Überwachung stehen, veröffentlicht.
Mit einer Pressemitteilung vom 18. Dezember 2015 teilt die EMA mit, dass die xEVMPD-Datenbank von nun an als Informationsquelle für Daten zur QPPV und zum PSMF dient.
Zulassungsinhaber sind dazu verpflichtet den Ort, an dem die Pharmakovigilanz-Stammdokumentation (PSMF-Location) geführt wird, in die XEVMPD-Datenbank einzutragen.
Als PSUR Single Assessment (PSUSA) wird das Verfahren der einheitlichen Beurteilung von PSURs zu Wirkstoffen, die auf der EURD-Liste stehen, bezeichnet.
Das Bulletin zur Arzneimittelsicherheit informiert aus beiden Bundesoberbehörden (BfArM und PEI) zu aktuellen Aspekten der Risikobewertung von Arzneimitteln.
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (E-Health-Gesetz) ist heute, am 28. Dezember 2015, im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 54 verkündet worden.