Mit der Verordnung (EU) 2016/429 sowie den sie ergänzenden Durchführungsverordnungen und delegierten Verordnungen hat die EU unmittelbar geltendes Recht im Bereich der Tiergesundheit geschaffen, welches erhebliche Auswirkungen auf das nationale Tiergesundheitsrecht und auch auf beihilferechtliche Regelungen hat. Ferner überlagert die seit 28. Januar 2022 unmittelbar geltende Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel verschiedene nationale Regelungen des Tiergesundheitsrechts im Hinblick auf Vorschriften für immunologische Tierarzneimittel. Eine Anpassung des nationalen Rechts ist daher erforderlich.
Mit über 400 Teilnehmenden war die heutige Informationsveranstaltung Variations von Pharma Deutschland ein voller Erfolg. Im Fokus stand die neue Classification Guideline.
Der GKV-Spitzenverband hat über Festbeträge und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für neu in den Handel kommende Fertigarzneimittel informiert. Diese gelten ab dem 1. Oktober 2025.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 5. September über die finanzielle Entwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im 1. Halbjahr 2025 informiert.