Der Beirat nach § 52b Absatz 3b AMG zur Bewertung der Versorgungslage mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, wie das Gremium offiziell heißt, hat am 4. September 2025 seine 17. Sitzung, die in Präsenz organisierte wurde. Das entsprechende Kurzprotokoll ist nun auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht.
Am 8. Oktober 2025 von 9:30 Uhr - 16:00 Uhr findet im Rahmen der Pharma Deutschland-Akademie das Seminar “Variations” online statt.
Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung wurde heute, am 11. September 2025, in 1. Lesung im Bundestag behandelt und zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse – federführend ist der Innenausschuss – verwiesen (BT-Drucksache 21/1501).
Der Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (vormals Pflegekompetenzgesetz, BT-Drucksache 21/1511)) und der Gesetzentwurf über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz, BT-Drucksache 21/1493) sind heute, am 11. September 2025, in 1. Lesung im Bundestag behandelt und zur weiteren Beratung an die federführenden Ausschüsse verwiesen worden. Der Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege wurde dem Gesundheitsausschuss und das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz dem Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
Nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in diesem Jahr bereits in einer Pressemitteilungvor der Anwendung von Kratom gewarnt hat, wurde das Thema nun auch vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in ihrer Mitteilung Nr. 032/2025 aufgegriffen.
Auf Ersuchen der Europäischen Kommission wurde das Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gebeten, ein Gutachten zur Sicherheit der Pilzbiomasse des „Fusarium species strain flavolapis“(vom Antragsteller so benannt) als neuartiges Lebensmittel (NF) gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 zu erstellen.
Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat darüber informiert, dass ein öffentliches Konsultationsverfahren zur Beantragung eines neuartigen Lebensmittels gestartet wurde:
Das zuständige Panel für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine öffentliche Konsultation zur Aktualisierung der Sicherheitsbewertung von Cannabidiol (CBD) als neuartiges Lebensmittel eröffnet.