Der BAH hat in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit darauf hingewiesen, dass eine Aufrechterhaltung des Preismoratoriums nicht weiter zurechtfertigen ist. Vielmehr ist eine Absenkung der Abschläge gemäß § 130a Abs. 1 von derzeit 7% bzw. 6% zu prüfen.
Die Gemeinsame Expertenkommission des BVL und des BfArM befasst sich mit der Einstufung von Stoffen, die als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in den Verkehr gebracht werden.
Vom 20. bis 23. Oktober 2015 fand die 12. Europäische Ernährungskonferenz in Berlin statt. Veranstalter waren die Federation of the European Nutrition Societies (FENS) und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE).
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 25. November 2015, Az.: B 3 KR 16/15 R, im Rahmen einer Sprungrevision festgestellt, dass Krankenkassen gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V berechtigt sind, zur Hebung von Wirtschaftlichkeitsreserven exklusive Verträge (hier über Zytostatikazubereitungen) mit einzelnen Apotheken zu schließen.
Die europäische Datenbank für Arzneimittelpreise EURIPID wird in den nächsten Jahren weiter ausgebaut und zukünftig von der EU-Kommission finanziell gefördert. Dies wurde im Rahmen einer gestrigen Kick-off-Veranstaltung in Brüssel verkündet und mit den verschiedenen Stakeholdern diskutiert. Der BAH vertrat dort die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen.