Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat mit Urteil vom 26. Oktober 2015, Az.: 13 A 2598/15, ein firmeneigenes Biosiegel auf der Verpackung eines Arzneimittels für unzulässig erklärt. Zum einen handle es sich dabei um eine unzulässige Angabe nach dem Arzneimittelgesetz, die zudem Werbecharakter habe und damit auch gegen europarechtliche Vorgaben verstoße.
20.11.2015
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PD