Am 12. Oktober 2014 sind das Nagoya-Protokoll und die zugehörige EU-Verordnung in Kraft getreten. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN), als zuständige nationale Behörde für den Vollzug des Nagoya-Protokolls, hat die Fachkreise über die wichtigsten Inhalte informiert.
06.11.2015
Meldung
PD