Zusätzliche Informationen über ein Arzneimittel können über QR Codes zur Verfügung gestellt werden, die auf der äußeren Umhüllung und/oder in der Packungsbeilage angebracht werden. Das PEI informiert auf seiner Homepage über die Vorgehensweise bei Beantragung der Aufnahme eines QR Code bei Arzneimitteln, die in die Zuständigkeit des PEI fallen.
30.10.2015
Meldung
PD