Im Rahmen der Überprüfung der Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr (Dietary Reference Values, DRVs) veröffentlichte die EFSA zwei weitere wissenschaftliche Gutachten.
Im Amtsblatt der Europäischen Kommission erschienen weitere Verordnungen, die die Ablehnung individuell beantragter gesundheitsbezogener Angaben zum Gegenstand haben. Es handelt sich dabei um die nachfolgend genannten Verordnungen und die betroffenen Health Claims.
Auf Initiative des Bundesinstituts für Risikobewertung, BfR, erstellte das ANS Panel der EFSA ein wissenschaftliches Gutachten mit dem Titel „Risk assessment for peri- and post-menopausal women taking food supplements containing isolated isoflavones“.
Der BAH setzt sich für die gleichberechtigte Einbeziehung der Apotheker bei der Ausgestaltung des Medikationsplans sowie dessen verbindliche Digitalisierung ein. Des Weiteren sollte perspektivisch eine elektronische Patientenakte eingeführt werden.
Arzneimittel, die für die öffentliche Gesundheit von besonderem Interesse sind, können in einem beschleunigten Verfahren zugelassen werden. Die EMA veröffentlichte ein Reflection paper, mit welchem die Eckpunkte des „Priority Medicines (PRIME) scheme“ der EMA vorgestellt werden, zur Information und zur Kommentierung.