Am 26. September 2025 richteten die Europaabgeordneten Dick Erixon (ECR), Charlie Weimers (ECR) und Beatrice Timgren (ECR) eine Reihe schriftlicher Fragen an die Europäische Kommission. Sie forderten Klarheit darüber, ob die EU eine vorzeitige Überprüfung zentraler Bestimmungen der KI-Verordnung plant, insbesondere jener, die Hochrisiko-KI-Systeme betreffen und ab August 2026 wirksam werden. Die Europäische Kommission hat am 17. November 2025 auf diese Fragen geantwortet.
Das Bundessozialgericht ist seiner Entscheidung vom 13. November 2025 (Az.: B 3 KR 4/24 R) zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Abrechnung von Rezepturarzneimitteln gemäß § 5 Absatz 2 Arzneimittelpreisverordnung der Einkaufspreis der kleinsten erhältlichen Packungsgröße maßgeblich ist und nicht der anteilige Preis der tatsächlich verbrauchten Menge.
Die nächste Sitzung der AG DiGA ist für interessierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Mitgliedsunternehmen geöffnet.
Zur Beratung steht folgende Methode an: Intravitreales Port Delivery System mit Ranibizumab bei neovaskulärer altersabhängiger Makuladegeneration.
Die vorgesehene Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM RL) betrifft die Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung).
Die Umweltminister der Bundesländer haben während der UMK am 14. November einen Beschluss zur KARL gefasst.