Auf Basis der EU-GCP-Verordnung 536/2014 will die EU-Kommission die Vorgaben im GMP-Bereich für Prüfpräparate und für zugelassene Arzneimittel neu und wohlmöglich unterschiedlich regeln.
Der G-BA hatte in der Sitzung am 18. Juni 2015 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage III, Nr. 12 „Antidiarrhoika“ beschlossen. Dieser Beschluss ist nun in Kraft getreten.