Der G-BA hatte in der Sitzung am 18. Juni 2015 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage III, Nr. 12 „Antidiarrhoika“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde vom BMG nicht beanstandet. Für das Inkrafttreten bedarf es noch der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
25.08.2015
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PD